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Blick in den Stuttgarter Landtag.

© dapd

Baden-Württemberg: Grün-Rot stellt Weichen für Stuttgart-21-Volksabstimmung

Heftige Debatte im Stuttgarter Landtag: Die Grünen bringen das Kündigungsgesetz ein, nach dessen absehbarem Scheitern eine Volksabstimmung eingeleitet werden soll.

Der Stuttgarter Landtag hat am Freitag intensiv über die geplante Volksabstimmung zum Bahnprojekt „Stuttgart 21“ debattiert. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) brachte zunächst das Kündigungsgesetz ein, das eine Volksabstimmung über einen Ausstieg des Landes aus der Finanzierung des unterirdischen Durchgangsbahnhofs einleiten soll. Anschließend stritten Opposition und grün-rote Regierungskoalition darüber, ob eine Kündigung des Projektvertrages überhaupt möglich ist.

Ziel von Grün-Rot ist es, das Gesetz an der Mehrheit des Hauses scheitern zu lassen, um somit nach Artikel 60 Absatz 3 der Landesverfassung den Weg für eine Volksabstimmung freizumachen. Da neben der Opposition aus CDU und FDP auch die Regierungsfraktion SPD für das Bahnprojekt ist, gilt es als sicher, dass das Gesetz bei seiner zweiten Lesung am 28. September scheitert. Derzeit geht Baden-Württemberg davon aus, 824 Millionen Euro der Gesamtkosten von 4,1 Milliarden Euro zu finanzieren. Der Anteil könnte jedoch auf 931 Millionen Euro steigen.

Verkehrsminister Hermann betonte, ein Ausstieg sei möglich und notwendig, alles andere wäre eine „verantwortungslose Fahrt ins Desaster“. Die finanziellen Annahmen von einst seien „heute Makulatur“, der Risikopuffer für das Projekt weitgehend aufgebraucht. Somit könne man von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage sprechen. „Dies führt zu dem Recht, aus einem bestehenden Vertrag auszusteigen“, sagte Hermann und verwies auf die Volksabstimmung: „Diese weitreichenden Entscheidungen soll der Gesetzgeber treffen, sei es das Land, sei es das Volk selbst“, sagte Hermann.

Hauk wirft Kretschmann Verantwortungslosigkeit vor

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) griff nicht in die Debatte ein, obwohl CDU-Faktionschef Peter Hauk ihm Verantwortungslosigkeit vorwarf, da er nicht den Willen aufbringe, selbst eine Lösung in dem Streit zu bieten. Die Grünen nährten die Hoffnung, dass „Stuttgart 21“ doch noch verhindert werden könne. Mit diesem Missverständnis aufzuräumen, wäre ein Beitrag zur Befriedung des Streits, den Kretschmann nicht leisten wolle, sagte Hauk.

Mit der Volksabstimmung starte man „einen verzweifelten Versuch, den Regierungsfrieden wieder herzustellen, der sich nach wenigen Monaten verbraucht“ habe, sagte Hauk. Von der Regierung forderte er ein transparentes Verfahren bis zur Abstimmung und eine Einbindung des Landtags bei der Erstellung der Wahlbroschüre. Er fügte hinzu: „Wir wollen sehen, ob die Regierung am Ende auch wirklich auf das Volk hört.“ Aus diesem Grund gehe die CDU mit in die Volksabstimmung, auch wenn sie „mit fragwürdigen Methoden zustande“ komme, und klage nicht gegen das Kündigungsgesetz. Kein Richter könne ein Urteil fällen, das den Streit beilegen könne.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke nannte Verkehrsminister Hermann ein „Standortrisiko“, da er den Eindruck erwecke, man könne darüber abstimmen, ob das Land aus „Stuttgart 21“ aussteige oder nicht. Selbst ohne den Finanzierungsanteil des Landes könne das Projekt weitergebaut werden. „Sie können diese Projekt nicht beenden, das ist ein Irrglaube. Sie streuen den Leuten Sand in die Augen“, sagte Rülke.

Gegen die Behauptung der Opposition, das gewählte Verfahren für eine Volksabstimmung sei nicht rechtmäßig und eine „Trickserei“, verwahrten sich Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) und Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann. „Wenn Sie unsere Verfassung fragwürdig finden, finde ich das fragwürdig“, sagte Sitzmann.

SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel warnte davor, die Volksabstimmung für parteipolitische Zwecke zu missbrauchen. Man dürfe auch nicht so tun, als stünde das Ergebnis von vorneherein fest. Die Volksabstimmung sei in dem Streit die Chance für einen Neuanfang. (dapd)

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