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Sahra Wagenknecht, Parteivorsitzende des BSW, fordert Änderungen bei der Altersversorgung von Politikern.

© dpa/Michael Reichel

„Inakzeptable Parallelgesellschaft“: Wagenknecht will Abgeordnete in gesetzliche Rente einzahlen lassen

Spätestens nach der Bundestagswahl müssten Mitglieder des Parlaments und Minister in das System einbezogen werden, so die BSW-Chefin – und nur „normale“ Ansprüche erwerben.

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Die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht fordert die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten und Ministern in das gesetzliche Rentensystem. „Spätestens nach der Bundestagswahl“ müssten Mitglieder von Bundestag und Bundesregierung in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen „und nur normale Rentenansprüche - wie jeder Arbeitnehmer auch – erwerben“, sagte Wagenknecht der Nachrichtenagentur AFP.

Das bisherige System für Altersbezüge in der Bundespolitik bezeichnete Wagenknecht als „inakzeptable Parallelgesellschaft“. Derzeit bekommen frühere Abgeordnete, die mindestens ein Jahr im Bundestag saßen, eine Altersentschädigung, die umso höher ausfällt, je länger die Zeit im Bundestag war. Gezahlt wird ein Prozentsatz der aktuellen Abgeordnetendiät – wenn diese steigt, erhöht sich also auch die Altersentschädigung.

27.04.2024

Wagenknecht kritisiert „höhere Ansprüche“ der Politiker

Frühere Bundesministerinnen und -minister wiederum haben Anspruch auf ein Ruhegehalt. Dafür müssen sie in der Regel mindestens vier Jahre im Amt gewesen sein. Auch in diesem Fall steigen die Bezüge mit der Amtsdauer. Wagenknecht beklagte, dass Ex-Regierungsmitglieder damit schon nach wenigen Jahren „deutlich höhere Ansprüche haben als Durchschnittsverdiener nach einem kompletten Arbeitsleben“.

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Eine Einbeziehung der Spitzenpolitik in die gesetzliche Rente „wäre nicht nur ein wichtiges Signal für den Zusammenhalt der Gesellschaft, sondern auch der Einstieg in eine Neuausrichtung der gesetzlichen Rente, in die dann mittelfristig alle Erwerbstätigen einzahlen sollen“, sagte Wagenknecht weiter. Derzeit zahlen beispielsweise auch Beamte, Soldatinnen und Selbstständige nicht in die gesetzliche Rente ein. (AFP)

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