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EU-Verfassung: Information statt Mitsprache für den Bundestag

Bei wichtigen EU-Entscheidungen wird die Bundesregierung auch weiterhin am Bundestag vorbei entscheiden können. Allerdings soll die Unterrichtungspflicht der Regierung in EU-Angelegenheiten gegenüber dem Bundestag erheblich ausgeweitet werden.

Berlin (12.05.2005, 13:18 Uhr)
- Die Bundesregierung muss künftig das Parlament unverzüglich und noch vor den Entscheidungen über alle EU-Entwürfe, Stellungnahmen und Empfehlungen informieren. Das Parlament wird zudem mit einer eigenen Vertretung im Brüssel präsent sein, um frühzeitig den Informationsfluss für die Abgeordneten sicherzustellen.

- Bei EU-Gesetzgebungsakten soll Information und Bewertung der Bundesregierung innerhalb von zwei Wochen beim Bundestag sein. Damit soll eine Klage wegen Verletzung der Zuständigkeiten (Subsidiaritätsklage) innerhalb der Sechs-Wochen-Frist eingereicht werden können. Dieses Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof steht künftig auch einer Fraktion zu, wenn nicht zwei Drittel des Bundestages dagegen sind.

- Beim Übergang von der Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen in Brüssel kann der Bundestag widersprechen, wie jedes andere Parlament eines EU-Landes. Bundestag und Bundesrat entscheiden darüber je nach Zuständigkeit für den Themenkomplex. Bei gemischter Zuständigkeit - etwa bei der inneren Sicherheit - müssen beide Häuser zustimmen. Zwei-Drittel-Mehrheiten des Bundesrates können aber nur mit gleichhoher Mehrheit des Bundestages überstimmt werden.

- Für die Ernennung von Richtern des Europäischen Gerichtshofs und des Generalanwalts auf EU-Ebene ist künftig der Richterwahlausschuss des Bundestages und nicht mehr die Bundesregierung allein zuständig. (tso)

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