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Tornado-Einsatz: Karlsruhe entscheidet über Eilantrag

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich erneut mit einer Verfassungsklage gegen den geplanten Einsatz von Bundeswehr-Tornados in Afghanistan. Die Linksfraktion sieht in der Mission einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

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Karlsruhe - Die mit einem Eilantrag verbundene Organklage der Linksfraktion ging am Dienstagabend in Karlsruhe ein, wie Gerichtssprecherin Dietlind Weinland mitteilte. "Über den Eilantrag wird zügig entschieden werden", betonte sie. Ein genauer Zeitpunkt könne jedoch noch nicht genannt werden. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung will die Linksfraktion die vom Bundestag beschlossene Entsendung der Aufklärungsflugzeuge verhindern. Antragsgegner ist laut Weinland die Bundesregierung.

Fraktionschef Oskar Lafontaine hatte die Klage damit begründet, dass die Beteiligung der Bundeswehr am Afghanistan-Krieg falsch sei und nicht im Interesse Deutschlands liege. Sie bringe weder hier noch in Afghanistan mehr Sicherheit. Sein Amtskollege Gregor Gysi betonte, die völkerrechtliche Grundlage für die Ausweitung des Afghanistan-Einsatzes sei nicht gegeben. Damit verstoße der Bundestagsbeschluss auch gegen das Grundgesetz.

Gysi wies darauf hin, dass die Verfassungsrichter schon 1994 für Auslandseinsätze deutscher Soldaten enge Grenzen gesetzt hätten. Grundlage müsse danach immer ein UN-Mandat sein, was bei der Anti-Terror-Operation "Enduring Freedom" bis heute nicht der Fall sei. Insofern wäre eine Beteiligung an dieser US-geführten Operation in Afghanistan schon durch die Weitergabe von Aufklärungsdaten völkerrechtswidrig. Daher müsse Karlsruhe nun grundsätzlich die Frage entscheiden, "ob Recht noch eine Bedeutung hat".

Eilantrag von Unionsabgeordneten abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 12. März einen Eilantrag der Unions-Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) gegen den "Tornado"-Einsatz abgelehnt. Zugleich erklärte der Zweite Senat die ebenfalls von den Abgeordneten eingereichte Organklage für "unzulässig", weil die beiden Parlamentarier nicht dazu befugt seien, Rechte des Bundestages geltend zu machen.

Der Bundestag hatte am 9. März grünes Licht für die Entsendung von sechs bis acht "Tornado"-Aufklärungsjets nach Afghanistan gegeben. Diese sollen von Mitte April an für die von der Nato geführten Isaf-Truppen Kämpfer der Taliban aufspüren. (tso/ddp)

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