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Über Twitter kann man auch direkt und vertraulich kommunizieren.

© AFP

Klage gegen das Innenministerium gescheitert: Twitter-Direktnachrichten der Bundesregierung bleiben unter Verschluss

Das Bundesverwaltungsgericht sieht in der informellen Kommunikation keine Notwendigkeit für Transparenz. Sie habe nur „geringfügige inhaltliche Relevanz“.

Die Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums sind für die Öffentlichkeit grundsätzlich unzugänglich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch nach kurzer mündlicher Verhandlung entschieden (Az.: 10 C 3.20) und eine Klage der Organisation „Frag den Staat“ nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) endgültig abgewiesen. Das Urteil könnte auch für ähnliche Informationsbegehren Bedeutung bekommen, die auf die digitale Kommunikation der Bundesregierung abzielen, etwa die SMS der Bundeskanzlerin.

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Die Direktnachrichten ermöglichen einen nichtöffentlichen Austausch über die „Twitter“-Plattform. Neben den für alle lesbaren Tweets können sich Nutzer damit untereinander auch individuell und vertraulich verständigen, ähnlich einer WhatsApp-Nachricht oder einer E-Mail. Das Innenministerium kommuniziert auf diese Weise mit Bürgern oder Journalistinnen, aber auch mit anderen amtlichen Stellen.

Das IFG soll staatliche Transparenz herstellen und vermittelt Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Zugang zu behördlichen Dokumenten oder sonstige Aufzeichnungen. „Frag den Staat“ wollte alle erhaltenen und versandten Twitter-Direktnachrichten der Jahre 2016 bis 2018 einsehen, es sollen fünf bis zehn täglich gewesen sein. Das Ministerium verweigerte dies, weil die Nachrichten eine informelle Kommunikationsform darstellten, nicht zu den Akten genommen würden und nur auf den Servern von Twitter gespeichert seien.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte das Ministerium noch zur Herausgabe verpflichtet, da „amtliche Informationen“ im Sinne des IFG alle Aufzeichnungen nichtprivater Art seien. Nach Ansicht des Zehnten Senats des Bundesverwaltungsgerichts geht dies aber zu weit. Die Richter verlangten jetzt eine „bestimmte Finalität der Aufzeichnung“. Nicht nur die Information selbst müsse amtlichen Zwecken dienen, sondern gerade ihre Aufzeichnung. Das sei bei dieser Form der Twitter-Kommunikation zwar nicht ausgeschlossen, jedoch liege der Fall bei Nachrichten mit „geringfügiger inhaltlicher Relevanz“ anders. Danksagungen oder Terminabsprachen, wofür das Ministerium den Dienst hier nutze, fielen nicht unter das IFG.

Bundesrechnungshof muss der Presse mehr Auskünfte erteilen

Arne Semsrott von „Frag den Staat“ nannte das Urteil „schwer nachzuvollziehen“. Es sei unverständlich, dass hunderte Twitter-Nachrichten ausnahmslos geringfügig sein sollen. Die Organisation will eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht prüfen.

Mehr Transparenz gibt es dagegen beim Bundesrechnungshof. In einem weiteren Verfahren hat der Zehnte Senat des Leipziger Gerichts einer Klage der Journalistenorganisation „Correctiv“ stattgegeben. Wie „Correctiv“ am Mittwochabend mitteilte, müssten die Finanzkontrolleure nun Näheres zu Prüfungen unter anderem im Bundeskanzleramt sowie im Wirtschafts- und Umweltministerium darlegen (Az.: 10 C 5.20). Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes Frank Überall nannte das Urteil einen „Sieg der Pressefreiheit über die kleinkarierte Geheimhaltungs-Taktik einer Bundesbehörde“. Er bekräftigte seine Forderung nach einem Presse-Auskunftsgesetz auf Bundesebene.

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