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Drohnenabwehr, Krankenhäuser, Sozialabgaben: Kabinett beschließt Reihe von Gesetzesentwürfen und Verordnungen
Das Kabinett verabschiedet mehrere Gesetzesentwürfe und Verordnungen. Die Kompetenzen der Bundespolizei sollen beispielsweise deutlich ausgeweitet werden.
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Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für eine umfangreiche Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Die Bundespolizei soll damit deutlich mehr Befugnisse und Durchgriffsrechte im Bereich der Gefahrenabwehr, aber auch beim Thema Abschiebungen bekommen.
Gesetzlich festgelegt wird etwa, dass sie sich künftig in ihren Zuständigkeitsbereichen an Flughäfen oder bei der Bahn-Infrastruktur um die Abwehr von Drohnen kümmern soll. Im rund 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz kommt das Thema Drohnen bisher nicht explizit vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte auch bereits den Aufbau einer Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei angekündigt.
Zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei künftig zudem Befugnisse für die Überwachung von Telefonen bekommen. Sie soll vollziehbar Ausreisepflichtige festhalten dürfen, wenn sie diese in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgreift, sodass sie nicht untertauchen können und „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen durchführen dürfen.
Änderungen an Krankenhausreform
Das Bundeskabinett hat außerdem Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht „erweiterte Ausnahmen“ vor, um den Ländern „mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung“ zu ermöglichen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Zudem soll die Reform erst ein Jahr später als bisher geplant voll wirksam werden. Dem Vorhaben muss nun noch der Bundestag zustimmen.
„Das Ziel der Krankenhausreform bleibt unangetastet“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Wir wollen eine bessere Bündelung von Leistungen und mehr Qualität in der Versorgung.“ Komplexe Eingriffe sollten in dafür spezialisierten Kliniken vorgenommen werden.
Die ursprüngliche Reform ihres Amtsvorgängers Karl Lauterbach von der SPD habe aber an verschiedenen Stellen „den Praxischeck bisher nicht bestanden“. Insbesondere zur Aufrechterhaltung der Versorgung auf dem Land seien Anpassungen nötig gewesen, weil „die ursprüngliche Reform zu ungewünschten Verwerfungen führen würde“.
Den Krankenhäusern werde nun genügend Zeit gelassen, „die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen“, betonte Warken. „Damit machen wir die Reform der Krankenhausversorgung alltagstauglich.“
Höhere Sozialabgaben für Gutverdienende
Menschen mit gutem Einkommen sollen im kommenden Jahr darüber hinaus höhere Sozialabgaben zahlen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen. Dadurch werden bei Gutverdienerinnen und -verdienern auf einen größeren Teil des Einkommens Sozialbeiträge fällig. Die jährliche Neufestlegung der Beitragsbemessungsgrenzen ist an die Lohnentwicklung gekoppelt. (dpa, epd)
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