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Politik: Militär-Airbus: Die Angst vor der Bauchlandung

Dass die Sache mit dem Militär-Airbus haushaltsrechtlich nicht ganz koscher ist, ist der Bundesregierung klar. Eine "Hilfslösung" hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Brigitte Schulte, jene Konstruktion genannt, über die das Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag befindet.

Von Robert Birnbaum

Dass die Sache mit dem Militär-Airbus haushaltsrechtlich nicht ganz koscher ist, ist der Bundesregierung klar. Eine "Hilfslösung" hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Brigitte Schulte, jene Konstruktion genannt, über die das Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag befindet. Der Spruch aus Karlsruhe könnte weit reichende Folgen haben - bis hin zum Ende des derzeit ehrgeizigsten Projekts der europäischen Rüstungskooperation.

Zum Thema Umfrage: Nach dem Airbus-Deal - Soll Scharping zurücktreten? Bisher hat die Bundesregierung im Haushaltsplan für den Großtransporter 5,1 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Das ist eine Art Vorratsposten, bei dem offen ist, wann das Geld gebraucht wird. Die Summe reicht für 40 Maschinen. Verteidigungsminister Rudolf Scharping hat aber die Abnahme von 73 Flugzeugen zugesagt. Für die Partner ist das wichtig, weil jeder Airbus, der weniger gebaut wird, den Einzelpreis nach oben drückt. Normal wäre gewesen, die Verpflichtungsermächtigung per Nachtragshaushalt auf die Gesamtkosten von 8,3 Milliarden Euro heraufzusetzen. Die Koalition aber scheute den Nachtrag, wirkt er doch wie das Eingeständnis falscher Kalkulation. So kam die Idee auf, den Bundestag eine schlichte Entschließung fassen zu lassen. Rechtlich ist das ein Nichts ohne jede Bindungswirkung. Politisch könnte es die Regierung aber gegenüber den Partnern so darstellen, als habe das Parlament dem Abschluss des Airbus-Vertrags zugestimmt. Genau das wollen Union und FDP verhindern. Denn, so ihre Begründung, ist der Vertrag erst geschlossen, kann der Bundestag das nötige Geld nie mehr verweigern, weil sein Haushaltsrecht nach Artikel 110 Grundgesetz nur "rechtlich nicht gebundene Ausgaben" betrifft. Verträge hingegen sind einzuhalten; würde sich das Parlament sperren, könnte der Finanzminister sogar zur Notbewilligung greifen.

Allerdings muss der Zweite Senat des Verfassungsgerichts am Dienstag gar nicht entscheiden, ob das Verfahren ingesamt in Ordnung ist oder nicht. Bei der Einstweiligen Anordnung geht es zunächst nur um Güterabwägung: Ist der mögliche Verstoß gegen das Haushaltsgrundrecht folgenschwerer - oder der Stopp dieses Verstoßes mit der Gefahr, dass das Airbus-Projekt platzt? Durchaus denkbar, dass die Richter das Vorgehen der Koalition für unrechtmäßig halten, aber trotzdem angesichts des drohenden Schadens vorerst durchgehen lassen. Sie könnten dann im Hauptverfahren immer noch einer Wiederholung den Riegel vorschieben. Andernfalls bleibt Scharping nur ein schwacher Trost: Dem Verfahrenstrick hat die gesamte Koalitionsspitze zugestimmt. Und zwar vor allem zu dem höchst profanen Zweck, Hans Eichels Ruf als Sparminister zu wahren.

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