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Ein Leopard-2-Kampfpanzer der Bundeswehr.

© dpa/Kay Nietfeld

Milliarden für Bundeswehr und Infrastruktur: Wie die Investitionen noch scheitern können

Union und SPD planen, Milliardeninvestitionen mit den Mehrheiten des alten Bundestages zu beschließen. Doch das Vorhaben ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Experten klären auf.

Stand:

Für Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur wollen Union und SPD die Schuldenbremse reformieren und Hunderte Milliarden an Sondervermögen schaffen. So haben es CDU/CSU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz, CSU-Chef Markus Söder und die SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Saskia Esken am Dienstagabend bekannt gegeben.

Rechtlich braucht es dafür mehrere Änderungen des Grundgesetzes – und damit eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Politisch will sich die – wahrscheinlich – neue Bundesregierung deshalb alter Mehrheiten bedienen: Noch vor der Konstituierung des frisch gewählten Bundestages Ende März sollen die Gesetze durchs Parlament gebracht werden.

Der alte Bundestag ist weiter beschlussfähig

Die Linke hatte zuvor die Finanzierung von Investitionen durch Sondervermögen kritisiert. „Die Implementierung von Schattenhaushalten noch durch den alten Bundestag ist nicht nur demokratisch fragwürdig, sondern hält aus unserer Sicht auch rechtliche Fallstricke parat“, sagte Christian Görke, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken-Gruppe im Bundestag, dem Tagesspiegel.

Dass die Gesetzesänderung nach der Wahl durch den alten Bundestag beschlossen werden soll, habe zwar ein „Geschmäckle“, sagt Markus Heintzen, Experte für Staats- und Verwaltungsrecht und Professor an der Freien Universität Berlin, dem Tagesspiegel.

Doch verfassungsrechtlich sei das Grundgesetz eindeutig: Bis zur Konstituierung des neuen Bundestages Ende März ist der alte Bundestag weiterhin beschlussfähig. Scheitern könnten die Sondervermögen allerdings im Nachgang, erklärt Hanno Kube, Verfassungsrechtler an der Universität Heidelberg, dem Tagesspiegel.

Bundesrat könnte Zustimmung verweigern

Denn sollte der Bundestag wie geplant die Sondervermögen beschließen, müsste anschließend der Bundesrat zustimmen, ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit. Dieser kann zustimmen – oder nicht. Lehnt der Bundesrat die Sondervermögen ab, endet das Gesetzgebungsverfahren, sagt Kube.

„Auch der neue Vermittlungsausschuss kann nicht damit befasst werden“, ergänzt der Verfassungsrechtler. „Bei einer Ablehnung durch den Bundesrat wären die Sondervermögen also beerdigt.“

Sollte der Bundesrat zustimmen und das Gesetz mit der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft treten, könnte es im Anschluss noch durch ein sogenanntes abstraktes Normenkontrollverfahren angegriffen werden.

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Auch politisch ist eine abstrakte Normenkontrolle unwahrscheinlich

Dabei prüft das Bundesverfassungsgericht, ob Gesetze verfassungskonform sind. Ein denkbarer Prüfungsmaßstab wäre in diesem Fall die demokratische Selbstbestimmung zukünftiger Generationen, die durch die stark steigenden Zinslasten zunehmend eingeschränkt werde, sagt Verfassungsrechtler Kube.

Der Gesetzgeber habe hier allerdings einen „weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum”.

Und auch politisch ist ein solches abstraktes Normenkontrollverfahren unwahrscheinlich. Ein Antrag benötigt ein Viertel der Mitglieder des Bundestages – oder 158 Abgeordnete.

Die AfD als größte Oppositionspartei kommt im neuen Bundestag auf 152 Sitze.

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