
© dpa/Hannes P Albert
Milliarden für Verteidigung und Infrastruktur: Bundestag kommt zu Sondersitzung am 13. und 18. März zusammen
Die erste Lesung für das schwarz-rote Finanzpaket in Milliardenhöhe wurde schon für den 13. März anberaumt, abgestimmt wird am 18. März. Eine Zweidrittelmehrheit hängt an den Grünen.
Stand:
Der alte Bundestag kommt schon am nächsten Donnerstag sowie in der Woche darauf am Dienstag zu Sondersitzungen zusammen. Dann soll über das von Union und SPD geplante 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für die Infrastruktur sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für einen höheren Wehretat abgestimmt werden.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur nach einer Sitzung des Ältestenrats des Bundestags an Donnerstagvormittag. Eine Abstimmung fand demnach im Ältestenrat nicht statt. Sondersitzungen können laut Grundgesetz auch einberufen werden, wenn ein Drittel der Abgeordneten des Bundestags dies verlangt. Zuvor hatte auch der Tagesspiegel darüber unter Berufung auf Parlamentskreise berichtet.
Nach den Vorstellungen der Parteivorsitzenden Friedrich Merz (CDU), Markus Söder (CSU) sowie Saskia Esken und Lars Klingbeil (SPD) sollen die Abgeordneten des 20. Bundestages den Plänen zur Änderung des Grundgesetzes zustimmen. Eine entsprechende Einigung war am Dienstagabend erzielt worden.
Für eine Verabschiedung braucht es im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Anders als im neuen Bundestag – der sich erst am 25. März konstituiert – hätten SPD, Union und Grüne rechnerisch eine solche Mehrheit, die zur Änderung der Verfassung notwendig ist.
Grüne haben Zustimmung bisher nicht zugesagt
Noch ist ungewiss, ob die Grünen den Plänen am Dienstag zustimmen. Zwar haben sich die Grünen, anders als die Union, schon vor der Wahl für eine Reform der Schuldenbremse sowie einen kreditfinanzierten Fonds für die Infrastruktur ausgesprochen.
An Partei- und Fraktionsspitze zeigte man sich über Merz’ plötzlichen Kurswechsel allerdings verärgert. „Wir haben eine Reihe von Fragen“, sagte Fraktionschefin Katharina Dröge gestern.
Ein Sondervermögen sei nicht der ehrlichste Weg. Sie hält es für klüger, eine grundsätzlichere Reform der Schuldenbremse anzugehen. Außerdem vermisst die Grünen-Politikerin Maßnahmen für mehr Klimaschutz. Andere in der Partei äußerten sich ähnlich.
Die beiden Wahlgewinner Linke und AfD kündigten an, rechtliche Schritte gegen das geplante Vorhaben zu prüfen. Es müsse sich zeigen, „ob eine solche Abstimmung über mehrere Hundert Milliarden im gerade abgewählten alten Bundestag überhaupt verfassungskonform ist“, erklärte die Parteispitze der Linken. Auch die AfD erwägt nach Angaben ihres Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers Bernd Baumann rechtliche Schritte vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die geplanten Sondersitzungen sind aus operativer Sicht problemlos möglich. Im Zuge der Wahlrechtsreform gehören dem 21. Bundestag nur noch 630 und damit 103 Abgeordnete weniger an. Mit entsprechenden Umbaumaßnahmen wurde aber bisher noch nicht begonnen. „Der Plenarsaal sieht noch genauso aus wie vorher“, sagte eine Pressesprecherin des Bundestags am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Mit dem Abschrauben der blauen Sitze wolle man erst nach dem offiziellen Ende der 20. Wahlperiode beginnen.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: