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Projekte wie der Ausbau des Schienennetzes oder der Fernstraßen sollen im Verwaltungsprozess verkürzt werden (Archivbild).

© imago images / Rupert Oberhäuser

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Bundestag billigt schnellere Verfahren: Große Infrastrukturprojekte haben bei Gericht künftig Vorrang

Bei besonders bedeutsamen Projekten sollen die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten verkürzt werden. Die Opposition kritisiert das neue Gesetz als „Etikettenschwindel“.

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Über wichtige Ausbauprojekte für erneuerbare Energien und andere große Infrastrukturvorhaben sollen Gerichte künftig schneller entscheiden. Das hat der Bundestag am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen.

Die Linksfraktion stimmte ebenfalls zu. Die Abgeordneten von Union und AfD votierten gegen den Gesetzentwurf.

Ziel der Reform der rot-grün-gelben Bundesregierung ist es, bei als besonders bedeutsam eingestuften Projekten die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zu verkürzen. Dazu zählen etwa der Ausbau des Schienennetzes sowie von Bundeswasserstraßen, Flughäfen, Fernstraßen, Windenergie-Anlagen, Hochspannungsleitungen und größeren Gasversorgungsleitungen.

Das Gesetz sieht beispielsweise die Bildung spezialisierter Kammern oder Senate für Planungsrecht sowie konkrete Fristen vor, damit sich Verfahren zu solchen Großprojekten nicht mehr jahrelang hinziehen. Darüber hinaus soll ein Gericht einen Mangel des angefochtenen Verwaltungsakts außer Acht lassen können, wenn offensichtlich ist, dass dieser bald behoben sein wird.

Die Opposition kritisierte die Reform scharf. Sie sei allenfalls gut gemeint, mit Sicherheit aber schlecht gemacht, sagte der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer. Weil manche Regelungen vollkommen vage seien, befürchte er, dass das Gesetz sogar zu Verzögerung führen könnte.

Zuvor hatte die Unionsfraktion den Gesetzentwurf als „Etikettenschwindel“ bezeichnet. Der Titel „Infrastrukturbeschleunigungsgesetz“ halte nicht das, was er verspreche, sagte deren rechtspolitischer Sprecher, Günter Krings (CDU), der Deutschen Presse-Agentur. Im Verwaltungsprozessrecht seien die Beschleunigungspotenziale bereits weitgehend ausgeschöpft.

Hintergrund ist ein bereits länger andauernder Streit innerhalb der Bundesregierung über eine mögliche generelle Beschleunigung von Planungsverfahren. Erst Ende Januar hatte es ein Treffen der Vorsitzenden der Ampel-Parteien und -Fraktionen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gegeben - ohne Ergebnis.

Kernproblem ist, dass Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) Straßen und Brücken schneller bauen lassen will. Die Grünen lehnen die Beschleunigungen von Autobahnneubauten aber strikt ab. (dpa)

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