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Wieder zurück auf Normalgröße - aber wie: Der Bundestag soll ein neues Wahlrecht bekommen.

© Michael Kappeler/dpa

Mythos Mehrheitswahl: Wie kann das Wahlrecht reformiert werden?

Im Bundestag geht es darum, den weiteren Aufwuchs des Parlaments zu verhindern. Die Lösung liegt wohl darin, einen mutigen Schnitt zu machen. Ein Essay.

Ein Essay von Albert Funk

Geht die Qual mit der Wahlrechtsreform möglicherweise doch weiter und weiter und weiter? Ohne jemals ein Ende zu nehmen? Man muss mittlerweile befürchten, dass auch die neue Wahlrechtskommission des Bundestags nicht zu einer fraktionsübergreifenden Lösung kommt, wie der Aufwuchs des Bundestages zu immer neuen Größen verhindert werden kann. Ein neues Wahlrecht mit einfacher Mehrheit zu beschließen, ist zwar möglich. Aber für die Legitimation eines Reformmodells wäre das schlecht.  

Aus den Ampel-Fraktionen heraus kam vorige Woche ein Vorschlag.  Mittels Kappung – oder Nichtzuteilung - von Direktmandaten werden dabei Überhänge vermieden und somit auch Ausgleichsmandate. Der Bundestag hätte dauerhaft 598 Sitze, also die „Normalgröße“. Das ist an sich gut und richtig. Aber bei dem Vorschlag gibt es mehr oder weniger gut begründete verfassungsrechtliche und auch wahlpolitische Zweifel.

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Friedrich Merz hat im Namen seiner CDU/CSU-Fraktion einen Gegenvorschlag gemacht. Das von ihm wieder ins Gespräch gebrachte Grabensystem – eine Hälfte Direktmandate per Mehrheitswahl, eine Hälfte Listenmandate per Verhältniswahl, aber ohne Verrechnung - ist jedoch fragwürdig. Allein die Union hat in Deutschland Sympathie dafür. Und damit ist die Sache erledigt. Es gibt dafür im Bundestag keine Mehrheit. Immerhin garantiert auch dieses Wahlsystem eine dauerhafte Bundestagsgröße von 598 Mandaten. So gesehen haben sich Ampel und Koalition auf einen gemeinsamen Punkt verständigt.  

Problem der Direktmandatsgarantie

Was einer Lösung auf dieser Basis im Weg steht, woran aber die Union mit einer seltsamen Anhänglichkeit festhält, ist die Mehrheitswahl. In der geltenden Version der personalisierten Verhältniswahl werden Mehrheitswahl und Proporzsystem in der Weise verbunden, dass die über die Erststimmen ermittelten Wahlkreissieger stets ein Direktmandat bekommen, weshalb es zu Überhängen kommen kann, die den über die Verhältniswahl (Zweitstimmen) ermittelten Proporz stören. Das Kernproblem ist somit das Hauptmerkmal der Mehrheitswahl, nämlich die Direktmandatsgarantie.

Und dieses Problem entsteht aus dem Zusammenhang von Parteiensystem und Wahlsystem. Beide beeinflussen sich gegenseitig. Nach der Formulierung des Bundesverfassungsgerichts ist das seit 1949 geltende Wahlrecht dem Grundcharakter nach eine Verhältniswahl. Deren Vorrang führte dazu, dass sich auch das Parteiensystem nach den Regeln eines Proporzsystems entwickeln konnte. In der langen Phase des von Union und SPD dominierten Parteiensystems, also zwischen Mitte der Fünfziger- bis in die Achtzigerjahre, funktionierte das Modell gut, weil das Parteiensystem dem in einem Land mit Mehrheitswahl ähnelte – üblicherweise konzentriert die Mehrheitsregel die Zahl der Parteien, und meist dominieren zwei.

Verändertes Parteiensystem

Dann aber kamen neben der FDP die Grünen auf, dann die PDS/Linkspartei, später die AfD. Union und SPD blieben zwar die starken Kräfte, aber nun mit Zweitstimmenergebnissen, die in Mehrheitswahlsystemen bei den Siegern nicht üblich sind. Man muss schon mehr als 40 Prozent erreichen, um dann wirklich nach Mandaten vorne liegen zu können. Bei der Bundestagswahl 2021 kam die SPD auf 25,7, die Union auf 24,1 Prozent.

Da funktioniert ein System mit Mehrheitsregel nur noch eingeschränkt, und das Ergebnis ist der Riesen-Bundestag. Das neue Ampel-Modell versucht eine stärkere Unterordnung des einen unter das andere Prinzip, aber scheitert daran, dass weiterhin Mehrheitswahl in Wahlkreisen veranstaltet wird. Und zu deren Prinzipien gehört eben die Direktmandatsgarantie. Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst wieder gefordert, ein Wahlsystem müsse verständlich und von Normenklarheit geprägt sein. Wer die Kernregel eines Wahlsystems umgeht, kollidiert unter Umständen mit dieser Vorgabe.

[Lesen Sie dazu bei Tagesspiegel Plus: Wie die Ampel den Bundestag verkleinern will]

Naheliegend wäre nun, auf die Mehrheitswahlkomponente bei der personalisieren Verhältniswahl zu verzichten. Man würde dann bei Listensystemen landen. Aber auch in denen ist Personalisierung möglich, also die Vergabe von Stimmen an bestimmte Bewerber und Bewerberinnen. Das geht zum Beispiel über offene Listen, in denen einzelne Kandidaten gezielt angekreuzt werden können. Oder man berücksichtigt Erststimmenergebnisse, wenn man weiterhin Personalwahl in Wahlkreisen haben möchte. Das geschieht dann über Listenbildung durch Erststimmenreihung, was im früheren Wahlrecht von Baden-Württemberg genutzt wurde. In diesem Fall gibt es einige Varianten.

Befreiende Wirkung

Kippte man die Mehrheitsregel ganz, könnte das befreiend wirken. Doch scheuen die Parteien davor zurück, diesen störrischen Teil aus dem Wahlrecht herauszuschneiden. Ein Grund mag sein, dass der reinen Verhältniswahl mit Listen in Deutschland immer noch anhängt, sie trage eine Mitverantwortung für das Scheitern der Weimarer Republik. Das ist nicht völlig von der Hand zu weisen, aber das weitaus größere Defizit der Weimarer Demokratie war der mangelhafte Kooperationswille der Parteien in den Parlamenten. Das Problem haben wir heute nicht mehr. Die Koalitionsfähigkeit ist querbeet groß. So wirkt der alte Merksatz, Mehrheitswahl mache eine Demokratie per se stabiler, weil sie die Zahl der Parteien konzentriert, heute nicht mehr so überzeugend.

[Lesen Sie dazu bei Tagesspiegel Plus: Auf ewig mit Übergröße?]

Politik in modernen Demokratien hat immer mit Artikulation und Ausgleich von Interessen vielfältiger Gruppen zu tun, mit Parteibildung und dem Suchen nach Koalitionen. In einem Verhältniswahlsystem mit mehreren oder auch vielen Parteien findet der Prozess der Koalitionsbildung im Wesentlichen nach einer Wahl im Parlament statt. In einem Mehrheitswahlsystem müssen sich Gruppen vorher zusammenfinden, weil es nicht nach Proporz, sondern Stärke allein geht. Die Koalitionsbildung wird vor die Wahl verlegt.

Andere Parteien

Das hat Auswirkungen auf den Charakter von Parteien. Siehe Großbritannien, das klassische Land der Mehrheitswahl. Die britischen Konservativen sind keine homogene Partei – es sind mindestens drei Strömungen zu erkennen: die moderaten Volkspartei-Tories, die recht radikalen Marktliberalen und die teils weit rechts stehenden Nationalisten und EU-Gegner. CDU und CSU wären in einem Mehrheitswahlsystem andere Parteien. Labour in Großbritannien besteht aus zwei großen Gruppen – den zur Mitte tendierenden Sozialdemokraten und den nach links tendierenden Sozialisten. In Deutschland sind die Kräfte links der Mitte auf drei Parteien verteilt.

Mehrheitswahl führt dazu, dass der politische Streit stärker innerhalb von Parteien ausgetragen wird. Verhältniswahl dagegen bringt mit sich, dass politischer Streit zwischen Parteien ausgetragen werden kann. Letzteres ist besser für eine Demokratie, die von Transparenz lebt.

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