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Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Union fordert Beratungen zum Haushalt zu verschieben
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Middelberg hat die Ampel-Koalition aufgefordert, Klarheit zu schaffen. Die Gerichtsentscheidung habe Auswirkungen auf den jetzigen und zukünftigen Haushalt.
Stand:
Die Unionsfraktion im Bundestag hat von der Ampel-Koalition die Verschiebung der Abschlussberatungen über den Haushalt für das kommende Jahr verlangt.
Die Bundesregierung müsse zunächst Klarheit darüber schaffen, wie sie durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestrichene Mittel ersetzen wolle, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mathias Middelberg am Dienstag. Alles andere wäre „grob fahrlässig“ und könne erneut zu einem verfassungswidrigen Haushalt führen.
Middelberg verwies dabei auf eine Expertenanhörung im Haushaltsausschuss zu dem Karlsruher Urteil am Dienstag. Dort habe etwa der Heidelberger Rechtsprofessor Hanno Kube deutlich gemacht, dass die Gerichtsentscheidung auch Auswirkungen auf den Haushalt 2023 habe.
Dieser müsse aber erst abgeschlossen sein, „weil der Haushalt 24 auf dem 23er aufbaut“. Vorher sei ein „solider und verfassungsmäßiger Abschluss“ des Haushalts für das kommende Jahr nicht möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Antrag der Unionsfraktion vergangene Woche die massive Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit nicht genutzten Krediten aus der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. Dadurch fehlen der Ampel-Koalition in den kommenden Jahren nun 60 Milliarden Euro für Vorhaben der Energiewende.
Auch andere Sonderfonds sind auf dem Prüfstand - zurecht, findet die Union
Auch ähnliche Sonderfonds wie der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen finanziert werden, stehen nach dem Karlsruher Richterspruch nun auf dem Prüfstand. Für die Union ist schon jetzt klar, dass auch die Finanzierung des WSF verfassungswidrig sei. Denn dieser sei nach „der gleichen schrägen Buchungsregel“ entstanden wie der KTF, sagte Middelberg.
Schuldenermächtigungen seien in einem Jahr geschaffen und die Ausgaben über drei Jahre gestreckt worden, damit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Schuldenbremse wieder einhalten könne. Dies betreffe auch schon dieses Jahr und damit den Haushalt 2023, für den nun andere Finanzierungsquellen gefunden werden müssten.
Die Union hatte vergangene Woche bereits mit einer weiteren Klage wegen des WSF gedroht. Middelberg ging davon aus, dass dies nicht mehr nötig sein werde. Er erwarte, dass das Bundesfinanzministerium demnächst selbst mitteilen werde, dass die WSF-Finanzierung nicht zulässig gewesen sei.
Middelberg ging davon aus, dass die Ampel-Koalition prüfen wird, für 2023 nochmals die Schuldenbremse über die Erklärung einer Notlage auszusetzen. Denn andere Möglichkeiten wie Kürzungen oder den Beschluss höherer Einnahmen gebe es zum Ende eines Haushaltsjahres nicht mehr, sagte er.
Für 2024 hielt der Unionsvertreter es aber für schwierig, im Voraus eine Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse zu erklären. Dies gehe erst im kommenden Jahr. (AFP)
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