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Der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth.

© dpa/Uli Deck

Nachfolger von Andreas Voßkuhle: Stephan Harbarth wird neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Die Amtszeit von Andreas Voßkuhle geht nach zwölf Jahren in Karlsruhe zu Ende. Der Bundesrat wählte den bisherigen Vizepräsidenten zum Nachfolger.

Der frühere Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth wird neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundesrat wählte den 48-Jährigen am Freitag einstimmig zum Nachfolger von Andreas Voßkuhle, der nach zwölf Jahren in Karlsruhe turnusmäßig ausscheidet. Der Präsident des Verfassungsgerichts ist protokollarisch der fünfte Mann im Staat.

Die Personalie war vorgezeichnet. Harbarth ist schon seit Ende 2018 Vizepräsident des Gerichts. Es gilt als ungeschriebenes Gesetz, dass der Vize an die Spitze nachrückt. Der frühere Anwalt ist in Karlsruhe außerdem Vorsitzender des Ersten Senats.

Vollzogen wird der Wechsel mit der Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Voßkuhles Amtszeit war eigentlich schon am 6. Mai abgelaufen. Der 56-Jährige ist seit 2008 am Bundesverfassungsgericht, seit 2010 als Präsident.

Bundesverfassungsrichter werden grundsätzlich mit Zweidrittelmehrheit wechselweise entweder vom Bundestag oder vom Bundesrat gewählt. Die gleichen Regeln gelten für die Wahl von Präsident und Vizepräsident. Die Parteien schlagen im Wechsel einen Kandidaten vor. Harbarth wurde 2018 von den Unionsparteien vorgeschlagen.

Als CDU-Abgeordneter saß er seit 2009 für den Wahlkreis Rhein-Neckar im Bundestag. Der Familienvater ist Honorarprofessor an der Universität Heidelberg, wo er auch studierte.

Die Länderkammer stimmte auch über Voßkuhles freiwerdende Richterstelle im Zweiten Senat ab. Seine Nachfolge tritt auf Vorschlag der Grünen die Frankfurter Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein an. Auch sie wurde einstimmig gewählt.

Sind die Richter einmal im Amt, entscheiden sie unabhängig ohne parteipolitische Bindung. Die Amtszeit der 16 Verfassungsrichter dauert zwölf Jahre. Kandidaten müssen mindestens 40 Jahre alt sein, die Befähigung zum Richteramt haben und zum Bundestag wählbar sein. (dpa)

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