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Johannes-Wilhelm Rörig.

© Doris Spiekermann-Klaas TSP

Nachfolger wird noch benannt: Missbrauchsbeauftragter Rörig gibt Ende Februar sein Amt ab

Johannes-Wilhelm Rörig, seit 2011 Unabhängiger Missbrauchsbeauftragter, gibt sein Amt Ende Februar ab. Wer ihm nachfolgt, ist noch unklar.

Stand:

Johannes-Wilhelm Rörig, der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, wird Ende Februar sein Amt niederlegen. Ein Nachfolger für ihn ist noch nicht benannt.

Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums, dem das Büro des Missbrauchsbeauftragten angegliedert ist, sagte dem Tagesspiegel: „Zur Nachbesetzung des Amtes hat der Betroffenenrat das Bundesfamilienministerium um Anhörung gebeten und bezieht sich damit auf eine entsprechende Verwaltungsvorschrift, die der Beauftragte Rörig mit dem Betroffenenrat vereinbart hatte. Das Bundesfamilienministerium kommt dem Anhörungsrecht nach und betrachtet dies als wesentlich.“

Sehr zeitnah werde ein gemeinsamer Termin mit dem Betroffenenrat stattfinden. Im nächsten Schritt werde dann dem Bundeskabinett ein Vorschlag für einen neuen Amtsinhaberin beziehungsweise eine neue Amtsinhaberin unterbreitet.

Rörig ist seit 2011 Missbrauchsbeauftragter

Der Jurist Rörig ist seit Dezember 2011 Missbrauchsbeauftragter. 2019 wurde er durch einen Kabinettsbeschluss für fünf weitere Jahre in seinem Amt bestätigt. Der 62-Jährige hatte allerdings schon vor der Bundestagswahl 2021 angekündigt, dass er zeitnah aus seinem Amt ausscheiden werde, weil er sich neuen beruflichen Herausforderung widmen möchte.

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Der Missbrauchsbeauftragte ist für die Anliegen von Betroffenen sexualisierter Gewalt, für Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft zuständig, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.

Rörig beklagt, dass nicht entschieden genug gegen Kindesmissbrauch vorgegangen wird

Rörig hat regelmäßig beklagt, dass der Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern in Deutschland noch nicht mit aller Konsequenz geführt werde. Zudem fordert er seit langem, dass das Amt eines Missbrauchsbeauftragten gesetzlich verankert wird.

Diese Verankerung, sagte Rörig, „ist wichtig, auch um endlich konkrete Regelungen zum Beispiel zum Zeugnisverweigerungsrecht und zum Datenschutz zu schaffen, aber auch um die Unabhängigkeit und eine Berichtspflicht gegenüber Bundesrat und Bundestag zu allen bedeutsamen Fragen festzuschreiben“.

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