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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Gericht.

© dpa/Uli Deck

Noch vor der Bundestagswahl: Bundesrat will Bundesverfassungsgericht absichern

Zur Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts will der Bundesrat zentrale Vorgaben im Grundgesetz verankern. Damit soll die Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in politisch stürmischen Zeiten geschützt werden.

Stand:

Der Bundesrat hat auf Antrag mehrerer Länder eine Entschließung zur Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet. Die Vertreter der Länder begrüßten dabei den Vorschlag, die im Grundgesetz verankerten Regelungen zum Bundesverfassungsgericht zu erweitern, wie der Bundesrat mitteilte.

Dies betrifft vor allem den Status und die Organisation des Gerichts, die Amtszeit seiner Richterinnen und Richter und die Bindungswirkung der Entscheidungen. Diese sind bisher lediglich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, das - anders als das Grundgesetz - als einfaches Gesetz im Parlament mit einer einfachen Mehrheit geändert werden kann.

Länder wollen ihre Mitsprache verankern

Die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen leisteten einen wichtigen Beitrag, um die Funktionsfähigkeit, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit des Gerichts sicherzustellen, heißt es im Text der Entschließung. Um in Bundestag und Bundesrat die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit sicherzustellen, seien weitere Gespräche erforderlich.

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass zukünftig das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur mit Zustimmung der Länder geändert werden kann. Dies berücksichtige den Willen der Väter und Mütter des Grundgesetzes, den Föderalismus als machtbeschränkenden Stabilitätsfaktor zu nutzen.

Die Ampel-Fraktionen und die Union hatten sich darauf geeinigt, noch vor der Bundestagswahl zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen sie nach eigener Aussage die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in politisch stürmischen Zeiten sicherstellen. (dpa)

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