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In Warschau gingen in den vergangenen Tagen Tausende Menschen gegen Gewalt gegen Frauen auf die Straße.

© AFP

Streit um Istanbul-Konvention: „Polens Regierung macht ernst“

Polen erwägt den Ausstieg aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen. Das ruft Europaabgeordnete auf den Plan.

Es hat seinen Grund, dass vor einer Woche rund 2000 Menschen in Warschau gegen den Kurs der nationalkonservativen Regierung bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen auf die Straße gingen. Gerade in Zeiten der Pandemie nimmt die häusliche Gewalt – nicht nur in Polen – zu. Inzwischen hat die Regierung von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki den Kritikern neue Nahrung gegeben. Denn die Bestrebungen Morawieckis, aus einem internationalen Abkommen, der sogenannten Istanbul-Konvention, auszusteigen, nehmen immer konkretere Formen an.

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Die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt wurde in Polen im Jahr 2015 ratifiziert. Die Konvention des Europarats, die häusliche Gewalt als Verbrechen einstuft, ist nicht nur in EU-Ländern wie Deutschland und Polen gültig, sondern auch darüber hinaus. Dem Europarat gehören insgesamt 47 Länder an, darunter auch die Türkei.

Polens Ministerpräsident Morawiecki teilte nun mit, dass er das Verfassungsgericht gebeten habe, die Istanbul-Konvention unter die Lupe zu nehmen. Das Gericht solle kontrollieren, ob die Konvention mit der Verfassung in Einklang stehe, erklärte Morawiecki. Allerdings dürfte eine unabhängige Überprüfung kaum zu erwarten sein, denn die Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) hat das Verfassungsgericht mittlerweile unter ihre Kontrolle gebracht.

Nach der Präsidentschaftswahl gab es Hoffnung auf Kursänderung - vergeblich

Weil der Wahlsieg von Staatschef Andrzej Duda bei der Stichwahl vor drei Wochen nur sehr knapp ausfiel, war in der EU die Hoffnung aufgekommen, dass Polens Regierung von ihrem anti-liberalen Kurs abrücken könnte. Doch als Justizminister Zbigniew Ziobro vor einer Woche erklärte, er akzeptiere die Istanbul-Konvention nicht, wurden die Optimisten wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Ziobro gehört der mitregierenden konservativen PiS-Abspaltung „Solidarisches Polen“ (SP) an. Er moniert, dass in der Istanbul-Konvention eine „Gender-Ideologie“ zum Vorschein komme, die traditionellen Familienwerten entgegenstehe.

Seine Entscheidung, das Verfassungsgericht einzuschalten, begründete Regierungschef Morawiecki unter anderem mit der „Unparteilichkeit des Staates in Fragen der Ideologie“ sowie dem „Recht der Eltern, Kinder nach ihrem Gewissen zu erziehen“. Mit der Einschaltung der Justiz beugte sich Morawiecki nicht allein dem politischen Druck, den zuvor sein Justizminister ausgeübt hatte. Auch Familienministerin Marlena Malag sieht die Istanbul-Konvention mit Skepsis.

Europarat in Straßburg reagiert mit Unverständnis

Beim Europarat in Straßburg löste die Entscheidung Morawieckis Unverständnis aus. „Polen könnte auch wie Armenien die Venedig-Kommission fragen, um die Meinung eines internationalen Expertengremiums zur Istanbul-Konvention einzuholen“, twitterte Europarats-Sprecher Daniel Holtgen.

Die Venedig-Kommission ist eine internationale Einrichtung mit Verfassungs- und Völkerrechtsexperten. 2019 kam das Gremium zu dem Schluss, dass die Istanbul-Konvention im Einklang mit der armenischen Verfassung stehe. Die Experten betonten, dass die Konvention zur Unterstützung der Opfer häuslicher Gewalt beitrage.

Europaabgeordnete Noichl: Rechte von Frauen in Polen „permanent unter Beschuss“

Die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl kritisiert, dass die polnische Regierung weiterhin ernst mache „mit der Einschränkung von Frauenrechten“. Die Rechte der Frauen in Polen „stehen mittlerweile permanent unter Beschuss“, erklärte sie. Bisher habe vor allem das Recht der Frauen in Polen auf Selbstbestimmung infrage gestanden. „Nun ist es auch ihr Recht auf ein Leben frei von Gewalt.“

Noichl forderte, dass die EU „endlich einen zuverlässigen Kompass im Umgang mit solchen Staaten“ brauche, „die zwar gerne finanzielle und strukturelle Unterstützung annehmen, aber sich um gemeinschaftliche Verpflichtungen wenig scheren“. In der vergangenen Woche hatten sich die Staats- und Regierungschefs bei einem EU-Sondergipfel unter anderem darauf geeinigt, eine „Konditionalitätsregelung“ zum Schutz von EU-Haushaltsgeldern einzuführen. Ob Rechtsstaats-Sünder wie Polen und Ungarn damit aber zwangsläufig eine Kürzung von EU-Subventionen befürchten müssen, ist offen. Denn falls über die endgültige Ausgestaltung der Rechtsstaats-Klausel auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs entschieden werden müsste, hätten Polen und Ungarn ein Vetorecht.

Keine EU-Gelder für LGBTI-feindliche Kommunen

Konkrete finanzielle Auswirkungen hat derweil die Tatsache, dass sich sechs polnische Kommunen zu „LGBTI-Ideologie-freien Zonen“ erklärt haben. „LGBTI“ steht für lesbisch, schwul, bisexuel, transgender und intersexuell. Angesichts der Entscheidung der polnischen Kommunen strich die EU-Kommission ihnen Zuschüsse für Partnerschaften innerhalb der EU. Zur Begründung twitterte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen: „Unsere Verträge stellen sicher, dass es jedem Menschen in Europa freisteht, zu sein, wer er ist, zu leben, wo er möchte, zu lieben, wen er will und so hoch hinaus zu wollen, wie er mag.“

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