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Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der frühere Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller bei einer Videokonferenz im Kanzleramt Anfang 2021

© picture alliance/dpa/Bundesregierung

Exklusiv

Urteil zur Informationsfreiheit: Protokolle der Corona-Gipfel dürfen öffentlich werden

Das Kanzleramt muss Aufzeichnungen der Bund-Länder-Runden aus der Anfangszeit der Pandemie herausgeben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.

Das Bundeskanzleramt muss seine internen Protokolle der Bund-Länder-Konferenzen in der Corona-Pandemie offenlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag auf eine Klage des Tagesspiegels nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) entschieden (Az.: VG 2 K 155/21).

Demnach muss die Regierung die Aufzeichnungen von fünf der insgesamt 18 Treffen im Jahr 2020 herausgeben, vier davon aus der Zeit des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr.

Zu weiteren Terminen aus jenem Jahr lägen in den einschlägigen Akten des Kanzleramts keine Protokolle vor, teilte eine Vertreterin mit. Der Tagesspiegel hatte den Zugang zu den Dokumenten nach dem IFG bereits Ende 2020 beantragt, daher bleibt die Herausgabe zunächst auf diesen Zeitraum beschränkt.  

Die Treffen galten als inoffizielle Corona-Regierung

Die Treffen der Regierungschefs aus Bund und Ländern dienten zur Absprache und Koordination der Schutzmaßnahmen in den Pandemiejahren 2020 und 2021 in der Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und galten als inoffizielle „Corona-Regierung“. Die Diskussionen waren vertraulich, im Anschluss wurden nur die Ergebnisse der Beratungen öffentlich gemacht.

Die Intransparenz des Verfahrens brachte den Verhandlern angesichts der dabei verabredeten tiefen Grundrechtseingriffe immer wieder Kritik ein. Auch blieb es nicht bei der Vertraulichkeit: Details aus den teilweise als Telefon-Schaltkonferenz durchgeführten Besprechungen tauchten häufiger in den Medien auf, teilweise noch bevor sie beendet waren.

Auch dem Parlament wurde eine Einsichtnahme verweigert

Eine Einsichtnahme in die Papiere war im März 2021 auch gegenüber dem Parlament verweigert worden. Zu Begründung erklärte die Regierung damals, es handele sich um vertrauliche Kurzprotokolle, die ausschließlich der „hausinternen Verwendung“ im Kanzleramt dienten und über deren Inhalt oder Umfang keine Auskunft erteilt werde.

Auf Tagesspiegel-Anfrage hatte die Regierung zunächst mitgeteilt, es handele sich um bloße „Ergebnisprotokolle“. Im gerichtlichen Verfahren hieß es dann, es seien auch einzelne Beratungsabläufe dokumentiert worden.

Öffentlich dürfe der Austausch jedoch nicht werden: Die Herausgabe könne „durch entsprechende Berichterstattung eine neue und ungewollte Dynamik“ in den weiteren Beratungsvorgang bringen. Angesichts der kontrovers geführten Diskussionen um die Corona-Schutzmaßnahmen könnten Teilnehmer gehemmt sein, neue Vorschläge einzubringen.

Für sie wäre ein „öffentlicher Rechtfertigungsdruck zu befürchten“. Zudem berief sich die Regierung auf den Schutz des „Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung“. Bei einer Offenlegung wäre die Willensbildung innerhalb der Regierung beeinträchtigt.

Die Konferenzen müssten vielleicht wieder stattfinden, erklärt das Kanzleramt

In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am Donnerstag trug die Kanzleramtsvertreterin vor, die teilnehmenden Regierungschefs hätten sich darauf verlassen, dass ihre Beiträge in den Konferenzen vertraulich blieben. Es sei angesichts des Pandemieverlaufs nicht ausgeschlossen, dass die Beratungen in dieser Form erneut stattfinden müssten.

Der Tagesspiegel argumentierte dagegen im Prozess, die Protokolle der Corona-Gipfel aus den Anfangszeiten der Pandemie seien bereits jetzt historische Dokumente, da mit der Verbreitung von Impfstoffen eine neue Phase begonnen hätte. Zudem gebe es ein erhebliches öffentliches Interesse daran, wie sich die Regierungschefs in den damaligen Verhandlungen positioniert hätten.   

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