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Eingang des Bundesrechnungshofs in Bonn.

© IMAGO/Dominik Bund

Update

Rät von Zustimmung zum Nachtragshaushalt ab: Bundesrechnungshof sieht wohl „erhebliche Mängel“ in Etatplänen der Ampel

Einem Medienbericht zufolge sieht der Rechnungshof die Ergebnisse der Verhandlungen zum Haushalt der Regierung kritisch. Eine Verabschiedung berge „ein hohes verfassungsrechtliches Risiko“.

Stand:

Der Bundesrechnungshof blickt einem Bericht zufolge sehr kritisch auf die Haushaltsplanungen der Bundesregierung. Diese seien „mit erheblichen Mängeln und Risiken“ behaftet, heißt es in einem Bericht für den Haushaltsausschuss des Bundestags, aus dem der „Spiegel“ am Freitag zitierte.

Eine Konsolidierung des „aus den Fugen geratenen Bundeshaushalts“ habe nicht stattgefunden, urteilt der Rechnungshof demnach. Es fehle an „einer nachvollziehbaren umfassenden Ausgabenkritik“, an einer „nüchternen Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen“ sowie an der Konzentration auf die Kernaufgaben des Bundes.

Konkret rät der Rechnungshof demnach den Abgeordneten davon ab, den von der Regierung vorgelegten Nachtragshaushalt für 2024 zu beschließen. „Der Bundestag sollte sich hierauf nicht einlassen“, heißt es laut „Spiegel“ in dem Bericht. Eine Verabschiedung berge „ein weiteres hohes verfassungsrechtliches Risiko“. Unter anderem habe die Regierung die aus ihrer Sicht zulässige Neuverschuldung um 3,4 Milliarden Euro zu hoch angesetzt.

Links-grüne Notlagenkonstruktionen oder andere Maßnahmen auf der Kante zum Verfassungsbruch wird es nicht geben.

Christoph Meyer, FDP-Fraktionsvize

Auch der Haushaltsentwurf 2025 erntet dem Bericht zufolge Kritik. Teile der Vorlage seien mit dem Budgetrecht des Bundestags „kaum vereinbar“, heißt es demnach.

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Längerfristig beklagt der Rechnungshof dem Magazin zufolge einen Fehlbetrag in der Finanzplanung in Höhe von rund 74 Milliarden Euro. „Die Bundesregierung plant Ausgaben, von denen sie nicht weiß, wie sie sie finanzieren soll“, wird demnach bemängelt. Dies sei kein Ausweis „haushalterischer Sorgfalt und Solidität“.

Der Bundestag beginnt am Dienstag mit den Beratungen über den Haushaltsentwurf für 2025. Dabei soll auch über den Entwurf für den Nachtragshaushalt 2024 diskutiert werden.

FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer erteilte zuvor Forderungen der Koalitionspartner nach einer Abweichung von der Schuldenbremse eine deutliche Absage. „Mit der FDP wird es einen verfassungskonformen Haushalt geben“, sagte Meyer der Nachrichtenagentur AFP. „Links-grüne Notlagenkonstruktionen oder andere Maßnahmen auf der Kante zum Verfassungsbruch wird es nicht geben.“

Zuvor hatte es aus der SPD-Fraktion erneut die Forderung gegeben, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse zu ändern, um mehr Investitionen etwa in Verkehrsinfrastruktur und Bildung zu ermöglichen. Auch die Grünen fordern eine Modifizierung der Schuldenbremse.

„Wir haben dafür gesorgt, dass unter Einhaltung der Schuldenbremse die Investitionen wiederholt auf Rekordniveau liegen“, betonte hingegen Meyer mit Blick auf den Etatentwurf für 2025. „Das Märchen des Kaputtsparens von SPD und Grünen ist durch Fakten widerlegt.“ (AFP)

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