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Steuerabkommen: Schweiz will nicht mehr verhandeln

Die Schweiz gibt sich hart: Keine weiteren Zugeständnisse an Deutschland, wo das Steuerabkommen von SPD und Grünen blockiert wird. Gegen einen deutschen Notar wird nicht ermittelt. Eine Anzeige aus der Schweiz ist damit folgenlos.

Die Schweizer Regierung ist im Streit um das Steuerabkommen zu keinen Zugeständnissen an Deutschland bereit. Dort hängt das Abkommen im Bundesrat fest, weil die von SPD und Grünen geführten Länder es für nicht weitgehend genug halten. „Weitere Konzessionen können wir nicht eingehen, weil es nicht mit unserem Recht vertretbar wäre“, sagte die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf nun der „Neuen Zürcher Zeitung. Sogar ein Scheitern schloss sie nicht aus: „Mit Deutschland sind wir am Punkt, an dem wir sagen, wenn der Partner dieses Abkommen nicht wünscht, ist für uns der Status quo die bessere Alternative, als weiter zu verhandeln.“

Dem "Handelsblatt" sagte sie: "Wir überlegen uns natürlich schon, was in diesem Fall passiert. Und wir haben Optionen.“ Details nannte sie nicht. Generell werde die Schweiz “an unserem Abgeltungsmodell“ festhalten. Das könnte bedeuten, dass die Schweiz künftig bei Bankkunden aus Deutschland die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf Vermögenserträge an den deutschen Fiskus abführt - und zwar auch anonym -, aber die ebenfalls vereinbarte Nachbesteuerung von deutschen Vermögen in der Schweiz unterbleibt. Vor Ostern hatten beide Seiten ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, das Bedenken von SPD und Grünen zum Teil entgegenkam.

Widmer-Schlumpf hat für den weiteren Widerstand im Bundesrat kein Verständnis. “Mir erscheint die Gerechtigkeitsdiskussion der SPD nicht ganz schlüssig zu sein“, sagte sie. Widmer-Schlumpf will nicht akzeptieren, dass die Verlagerung von Vermögen in Drittländer von den Schweizer Behörden nicht schon vor dem geplanten Inkrafttreten des Abkommens Anfang 2013 dem deutschen Fiskus angezeigt wird. Das verlangen SPD und Grüne. “Früher geht nicht“, hält die Schweizer Ministerin nun dagegen. Das jetzt vorliegende Abkommen werde beiden Seiten gerecht und arbeite Altlasten aus der Vergangenheit auf. “Deutschland hat einen Anspruch auf die ihm zustehenden Steuergelder“, aber auch die Schweiz könne erwarten, dass ihre Rechtsordnung respektiert werde. Sie erinnerte daran, dass die rot-grüne Regierung 2003 Konteninhabern in der Schweiz eine Steueramnestie mit einem Steuersatz angeboten habe, der unter dem Niveau im aktuellen Abkommen liege.

Eine Anzeige der Schweizer Ermittlungsbehörden bei ihren Kollegen in Deutschland bleibt derweil folgenlos. Gegen einen deutschen Notar, der als Mittelsmann der nordrhein-westfälischen Finanzbehörden Zahlungen an den Verkäufer von Daten deutscher Kunden bei Schweizer Banken übernahm, wird nicht ermittelt. Das entschied die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nach Würdigung aller Umstände, wie ein Sprecher dem Tagesspiegel bestätigte. Die falsche Angabe einer „Erbschaft gemäß Aufteilungsvereinbarung“ auf einer Überweisung von 893 000 Euro auf ein Konto des Datenverkäufers bei einer österreichischen Bank erfüllt demnach nicht die Tatbestände der Geldwäsche und der Urkundenfälschung. Das hatte die Schweizer Bundesanwaltschaft in ihrer Anzeige gegen den Notar vorgebracht. Auch Falschbeurkundung liegt nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft nicht vor.

Die deutschen Staatsanwälte sehen in der falschen Angabe einer Erbschaft, die offenbar dazu diente, die österreichische Bank über die Herkunft des Geldes zu täuschen, nur eine „schriftliche Lüge“. Die ist aber nach deutschem Recht nicht strafbar. Eine schriftliche Lüge liegt vor, wenn der Inhalt einer Urkunde falsch ist, aber nicht über den Aussteller getäuscht wird.

Was oder wer den Notar dazu veranlasste, ist unklar. In einem Schreiben der Oberfinanzdirektion Köln ist im Zusammenhang mit der Zahlung von der Begleichung einer vertraglichen Verpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen die Rede. Dieses Schreiben wurde nach Erkenntnissen der Schweizer Ermittler auch der Dornbirner Bank vorgelegt, nachdem diese die Erbschaft nicht geglaubt und den Vorgang wegen Verdachts auf Geldwäsche den Behörden gemeldet hatte. Das wiederum setzte alle weiteren Ermittlungen in dem Fall in Gang.

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