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Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist der Geheimdienst-Ausschuss des Bundestages und unter anderem für die Spionageabwehr zuständig.

© stock.adobe.com/Jürgen Fälchle

Exklusiv

„Sicherheitsgefahr“ befürchtet: Schwarz-Rot will Geheimdienste nicht von der AfD überwachen lassen

CDU und SPD warnen vor einer Wahl der AfD in das Parlamentarische Kontrollgremium. Aus Sicht des Vize-Vorsitzenden wäre der „außen- und sicherheitspolitische Schaden immens“.  

Stand:

Politiker von CDU und SPD sprechen sich gegen eine Wahl der AfD in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) aus. „Die AfD ist eine Sicherheitsgefahr auch für die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit unseren Partnern“, sagte Roderich Kiesewetter (CDU), stellvertretender PKGr-Vorsitzender, dem Tagesspiegel. Würde ein AfD-Abgeordneter in dieses Gremium gewählt werden, „wäre der außen- und sicherheitspolitische Schaden immens“.  

Kieswetter sieht AfD als „verlängerten Arm des Kremls“

Deutschland sei, sagt Kiesewetter, „bei der Terrorabwehr und transnationalem Terrorismus sowie Kriminalität auf den Informationsaustausch mit unseren Partnern angewiesen“.

Der CDU-Politiker sagte weiter: „Die AfD wirkt als verlängerter Arm des Kremls, sie ist antidemokratisch und in Teilen rechtsextremistisch. Deshalb ist es wichtig, dass AfD-Abgeordnete nicht in das PKGr gewählt werden. Es droht ansonsten ein Informationsabfluss, Spionage oder auch Einflussnahme ausländischer Staaten.“

„Es ist völlig ausgeschlossen, dass AfD-Vertreter Mitglieder im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) werden“, sagte PKGr-Mitglied Ralf Stegner dem Tagesspiegel: „Die SPD wird hier bei jeder Kandidatur der AfD mit Nein stimmen, und ich setze darauf, dass CDU/CSU und Grüne die AfD ebenso fernhalten werden.“

Das PKGr will die Demokratie vor ihren Feinden schützen. Es wäre ein Widerspruch an sich, säßen Feinde der Demokratie in diesem Gremium.

Ralf Stegner, SPD-Bundestagsabgeordneter

Da die AfD selbst die Demokratie bekämpfe und national wie international mit Feinden der Demokratie zusammenarbeite, sagte Stegner, „darf sie keinen Zugang zum PKGr bekommen. Das PKGr will die Demokratie vor ihren Feinden schützen. Es wäre ein Widerspruch an sich, säßen Feinde der Demokratie in diesem Gremium.“   

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), hier ein Sitzungsfoto von 2019, ist der Geheimdienst-Ausschuss des Bundestages.

© dpa/Michael Kappeler

Von Notz verweist auf Scheitern der AfD bei Wahlen

Die AfD ist im neuen Bundestag zweitstärkste Fraktion im Parlament. Sie beansprucht für sich die Vorsitzposten in mehreren Ausschüssen sowie einen Platz im PKGr. Bei der Wahl der Vizepräsidenten ging die AfD als einzige Fraktion im März leer aus.

Der alte Bundestag hatte 2022 einen Vorschlag der AfD-Fraktion zur Wahl eines Mitglieds des PKGr abgelehnt. Der von der Fraktion nominierte Abgeordnete Martin Hess erhielt 90 Ja-Stimmen, 545 Abgeordnete votierten gegen ihn.

Der PKGr-Vorsitzende Konstantin von Notz (Grüne) sagte dem Tagesspiegel, es sei „das gute Recht der AfD, einen Kandidaten aufzustellen“. Die Wahlen fänden als geheime Wahl statt, sagte er: „Um gewählt zu werden, brauchen die Kandidaten eine gewisse Anzahl an Stimmen der Mitglieder des Bundestags. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es den Kandidaten der AfD in der Vergangenheit nicht gelungen ist, genügend Stimmen zu bekommen.“

Von Notz verwies auf „die eindringlichen Warnungen unserer Sicherheitsbehörden und den Verweis darauf, dass weite Teile der Partei ,gesichert rechtsextrem‘ sind“.

Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dem PKGr gehören regulär 13 Bundestagsabgeordnete an, in der letzten Wahlperiode waren es zwölf, davon je vier von SPD und Union und je zwei von Grünen und FDP.

Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums werden zu Beginn der Wahlperiode aus den Reihen des Bundestages mit „Kanzlermehrheit“, also mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, gewählt. Das sind 316 der 630 Abgeordneten. Die Mitglieder bleiben auch nach Ende der Wahlperiode im Amt, bis der neue Bundestag ein neues Gremium gewählt hat. Seit 2009 ist das PKGr in Artikel 45d des Grundgesetzes verankert.

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