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Ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht: Udo Di Fabio.

© imago/Oryk Haist

Streit um Corona-Lockdown: Ex-Verfassungsrichter Di Fabio kritisiert Ausgangssperren

Der frühere Karlsruher Richter, Udo Di Fabio, warnt vor zu scharfen Grundrechteinschränkungen. Grundlage sollte die Lage in den Kliniken sein.

Von Thomas Sabin

In der Debatte über einen kurzen und harten Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo Di Fabio, nun vor zu scharfen Grundrechtseinschränkungen wie etwa Ausgangssperren gewarnt. „Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn solche weitreichenden Grundrechtseinschränkungen verfügt werden“, sagte der Bonner Rechtsprofessor der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.

„Wir sollten darauf hören, was die Intensivmedizin uns aus der Praxis sagt“, sagte der Jurist. Wenn das medizinische Versorgungssystem tatsächlich vor dem Kollaps stehe, könne der Staat sehr weitreichend in Grundrechte eingreifen. Dazu gehörten auch Ausgangssperren. „Das ist aber eine der Maßnahmen, die man nur verhängen darf, wenn schonendere Mittel nicht mehr greifen.“

Einen harten Lockdown mit nächtlicher Ausgangssperre forderte zuletzt auch der grüne Bürgermeister von Berlin Mitte, Stephan von Dassel. Ihm schloss sich unter anderem der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Isenberg, an und twitterte: „Es ist Zeit, dass der Senat endlich die Notbremse zieht, besser vorgestern als heute, nun brauchen wir eine Vollbremsung erst recht – deshalb leider auch eine Ausgangssperre!“

In einigen Ländern ist die Debatte bereits weiter fortgeschritten und es herrscht eine allgemeine Ausgangssperre. Grund der verschärften Maßnahmen sind die steigenden Corona-Zahlen vielerorts. So gelten beispielsweise in Deutschland in Bayern und Baden-Württemberg Ausgangssperren dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz bei über 100 liegt. Das Haus verlassen dürfen Bürger dort nur aus triftigem Grund oder wenn sie zur Arbeit gehen.

In Berlin gelten ebenfalls Ausgangsbeschränkungen. In der Bundeshauptstadt dürfen sich Menschen draußen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch allein oder zu zweit aufhalten. Eine Ausgangssperre sei laut dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) nicht vorgesehen.

Mehrheit der Befragten für Ausgangssperre

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov wird deutlich, dass eine Mehrheit der Bürger für eine Ausgangssperre ist. Je älter die Befragten sind, desto eher sind sie für eine solche Maßnahme. Insgesamt sind 53 Prozent der Befragten für die Ausgangssperre.

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Ex-Verfassungsrichter Di Fabio hält es außerdem nicht für statthaft, die Bewegungsfreiheit für Geimpfte einzuschränken. Wenn feststeht, dass von einem Menschen keine Übertragungsgefahr ausgeht, dürfe er dem Grunde nach nicht mehr in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

So sieht es auch Berlins Justizsenator Dirk Behrendt, der am Mittwoch eine Rücknahme der Freiheitsbeschneidungen für zweifach geimpfte Menschen forderte. Dem Tagesspiegel sagte er am Mittwoch: „Wir können nicht die Freiheit von Menschen beschneiden, wenn keine relevante Infektionsgefahr mehr besteht.“ Vorstellbar seien in einem ersten Schritt Lockerungen bei Reise- und Quarantäneregeln, so Behrendt.

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Di Fabio sprach sich ebenfalls gegen Reiseverbote nach Mallorca aus. „Wenn Deutschland für Mallorca mit einer bislang niedrigen Inzidenz die Ausreise untersagen würde, müsste das schon aus Gleichheitsgründen auch für alle Länder gelten, also ein allgemeines Ausreiseverbot“, erklärte er.

Ein allgemeines Reiseverbot sei aber nur erlaubt, wenn das die Pandemie-Lage erfordere. Ansonsten müsse akzeptiert werden, dass Menschen nach Mallorca flögen, dort Urlaub machten und sich zum Rückflug dann testen ließen.

Zuletzt prüfte die Bundesregierung, ob Reisen in das bei Deutschen sehr beliebte Urlaubsgebiet während der Corona-Pandemie unterbunden werden kann. Für Urlaubsheimkehrer gelten zudem komplizierte Regelungen je nach Einstufung der Reiseziele unter virologischen Gesichtspunkten. „Bei bestehender Beurteilungsunsicherheit kann etwas anderes gelten, aber allgemeine Solidaritätsappelle rechtfertigen hier keine Grundrechtseingriffe mehr“, sagte der Verfassungsjurist Di Fabio.

Die Forderung nach einem „kurzen, einheitlichen Lockdown“ in Deutschland war vom CDU-Vorsitzenden und nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet erhoben worden. Er befürwortet einen „Brücken-Lockdown“ mit verschärften Maßnahmen für die Zeit, bis Teststrategien und Impfungen sich beim Infektionsgeschehen stärker bemerkbar machen. Laschets Forderung wird im Grundsatz von der Bundesregierung unterstützt, wie Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch deutlich machte. (mit AFP, epd)

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