zum Hauptinhalt
Alice Weidel bei einem Termin der AfD-Bundestagsfraktion.

© IMAGO/Bernd Elmenthaler/Archiv

Südwest-AfD spricht von „absurdem“ Urteil: Verfassungsschutz darf Weidels Landesverband als Verdachtsfall beobachten

Die baden-württembergische AfD wird seit 2022 vom Verfassungsschutz beobachtet. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes billigt dies nun. Die Partei reagiert empört.

Stand:

Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden und eine entsprechende Beschwerde der AfD dagegen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als rechtsextremistischen Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht.

Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart zurückwies. Dieses Urteil bestätigte nun der VGH.

„Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes liegen vor“, schreibt der VGH in der Begründung der Entscheidung. Weil Mitglieder der AfD für „einen ethnischen Volksbegriff“ einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Zudem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen.

AfD-Landesverband reagiert empört

Der Co-Landeschef der Südwest-AfD kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs scharf. Die Feststellung des Gerichts, dass die AfD einen ausgrenzenden ethnischen Volksbegriff vertrete, sei „nur noch absurd“, sagte Markus Frohnmaier der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. „Die AfD ist so wenig ausgrenzend, dass sie einen Parteivorsitzenden mit rumänischen Wurzeln gewählt hat“, so Frohnmaier, der in Rumänien geboren wurde.

Markus Frohnmaier, Vorsitzender des AfD-Landesverbandes Baden-Württemberg.

© dpa/Marijan Murat/Archiv

„Die AfD möchte keine rechtliche Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund“, sagte der Co-Landeschef. Er und viele andere Parteifunktionäre hätten selbst eine Migrationsgeschichte. „Insofern ist es mehr als fragwürdig, dass hier vom Gericht tendenziöse Behauptungen des Verfassungsschutzes unkritisch übernommen werden“, kritisierte Frohnmaier.

Der baden-württembergische Landesverband der AfD wird auch von der Bundesvorsitzenden Alice Weidel geführt. Erst Anfang Oktober war die 45-Jährige dort mit 87 Prozent zur Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl 2025 gewählt worden. Ihr Co-Landesvorsitzender Frohnmaier wurde mit knapp 82 Prozent Zustimmung auf Platz zwei der Landesliste gewählt.

Bisher ist der AfD-Landesverband in Thüringen als extremistisch eingestuft. An dessen Spitze steht mit dem Co-Landesvorsitzenden Björn Höcke der prominenteste Vertreter der Rechtsaußen-Strömung der Partei. Die Landesverbände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehörden ganz unterschiedlich beurteilt.

Auf Bundesebene ist die Partei ebenfalls als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Mit einer Klage gegen die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war die AfD Mitte Mai vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Der Rechtsstreit geht noch weiter. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })