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Ein Mann geht vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorbei.

© dpa/Sebastian Gollnow

Syrer in Deutschland: Caritas-Präsidentin warnt vor Populismus im Wahlkampf

Was wird aus den Syrerinnen und Syrern, die in Deutschland leben? Die Debatte darüber nimmt an Fahrt auf, und die Union hat einen Vorschlag.

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Angesichts der Debatte um die Zukunft der Syrer in Deutschland warnt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa vor Populismus: „Die populistische Verschärfung der Remigrations-Tonalität im Wahlkampf schürt falsche Vorurteile und beschädigt nachhaltig die Grundlagen einer Willkommenskultur für ausländische Fachkräfte“, sagte sie dem Tagesspiegel.

Zuvor hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) der Funke-Mediengruppe gesagt, dass ein Teil der Syrer unter bestimmten Bedingungen zurückkehren müsse. „So wie es unser Recht vorsieht, wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Schutzgewährungen überprüfen und aufheben, wenn Menschen diesen Schutz in Deutschland nicht mehr brauchen.“ Das werde dann für jene gelten, die kein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen wie Arbeit oder Ausbildung haben und nicht freiwillig nach Syrien zurückkehren.

Thorsten Frei, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, sagte dem Tagesspiegel, es gehe eben nicht nur um Verwaltungsvollzug: „Nur mit Gesetzesänderungen auf nationaler und europäischer Ebene wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Lage sein, hunderttausende Asylbescheide zu überprüfen.“

Nur wer dauerhaft seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie aus eigener Kraft zu sichern vermag, wird hier bleiben können.

Thorsten Frei, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion

Ein Teil der knapp eine Million Syrer in Deutschland hat individuell Asyl zugesprochen bekommen, mehr als 300.000 aber nur sogenannten subsidiären Schutz. Dieser wird erteilt, wenn keine individuelle Verfolgung droht, aber zum Beispiel wegen eines Bürgerkriegs Gefahr für das Leben besteht. Je nachdem, welcher der beiden Fälle zutrifft, ergeben sich nun womöglich unterschiedliche Konsequenzen.

Union fordert Gesetzesänderung

Frei erinnerte daran: „Falls der Schutzgrund für Syrer in Deutschland entfällt, müssen für ihren weiteren Aufenthalt dieselben Kriterien gelten, die auch für die Zuwanderung von Fachkräften gelten. Nur wer dauerhaft seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie aus eigener Kraft zu sichern vermag, wird hier bleiben können.“ Es brauche zudem Gesetzesänderungen, um Straftäter und Islamisten effektiv und schnell abschieben zu können.

Einen Anlass für Widerrufsprüfungen für syrische Schutzberechtigte gibt es im Hinblick auf die aktuelle Lageeinschätzung derzeit nicht.

Filiz Polat, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion

Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa erinnerte hingegen daran, dass viele Syrerinnen und Syrer eine große Hilfe seien, etwa in Gesundheits- und Sozialberufen. Es werde aber auch eine Förderung der freiwilligen Rückkehr brauchen, denn Syrien brauche „qualifizierte Kräfte für einen demokratischen und wirtschaftlichen Neuanfang“.

Filiz Polat, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, sagte dem Tagesspiegel, die Reise von Außenministerin Annalena Baerbock nach Syrien habe klar gezeigt, „wo die neuen Machthaber ideologisch herkommen“. Das Bundesamt werde wie üblich in jedem Einzelfall Fluchtgründe prüfen, Faeser habe nur die Rechtslage wiedergegeben. „Einen Anlass für Widerrufsprüfungen für syrische Schutzberechtigte gibt es im Hinblick auf die aktuelle Lageeinschätzung derzeit nicht.“

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