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Friedrich Merz, neuer Parteichef der CDU.

© dpa/Kay Nietfeld

Impfregister zeitnah einrichten: Union stellt eigenen Antrag zur Impfpflicht

Eine jetzt eingeführte Impfpflicht helfe nicht mehr gegen Omikron, heißt es in dem Entwurf. Stattdessen will die Union einen flexiblen „Impfmechanismus“.

In der Debatte um eine mögliche allgemeine Corona-Impfpflicht haben CDU und CSU im Bundestag einen eigenen Fraktionsantrag vorgelegt. Sie fordern, zeitnah ein Impfregister einzurichten, und sprechen sich gegen eine allgemeine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt aus. „Zur kurzfristigen Eindämmung der Omikron-Welle würde selbst eine sofort einsetzende Impfpflicht nicht helfen“, heißt es in dem am Freitag präsentierten Entwurf.

Stattdessen plädiert die Union für einen sogenannten „Impfmechanismus“, bei dem je nach Infektionslage der Bundestag später eine Impfpflicht beschließt, die gegebenenfalls nur auf vulnerable Menschen oder gefährdete Berufsgruppen beschränkt ist.

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Die Antragssteller nennen über 60- oder bereits der über 50-Jährige, Berufsgruppen mit vielen Kontakten oder solche, die Teil der kritischen Infrastruktur sind: zum Beispiel Beschäftigte in Kitas, Schulen oder Polizei.

Nach der Idee der Union soll der Bundestag entscheiden, in welchem Umfang und ab wann die Pflicht greifen soll. Sie spricht im Entwurf von einer „vorausschauenden und flexiblen“ Lösung. Der Entwurf trägt den Titel „Impfvorsorgegesetz“.

Enthalten ist darin auch die von der Union wiederholt geforderte Einführung eines Registers, in dem der Impfstatus jedes Bürgers und jeder Bürgerin festgehalten ist. Mit der Einrichtung solle „unverzüglich“ begonnen und bereits existierende Datensätze als Grundlage genutzt werden. Als konkretes Beispiel für solche Datensätze nennt der Antrag die Steuer-Identifikationsnummer.

Antrag von Ampel-Abgeordneten soll Impfquote auf über 90 Prozent heben

Auch der Antrag von sieben Abgeordneten der Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne sieht einen Mechanismus vor, um den Impfstatus aller Bürger zu überprüfen. Den Krankenkassen soll ein Impfportal zur Verfügung gestellt werden, um die Nachweise zu sammeln und zu prüfen.

Der inzwischen ausgearbeitete Entwurf für ein „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen“ sieht vor, die allgemeine Corona-Impfpflicht am 1. Oktober dieses Jahres beginnen zu lassen. Ab diesem Tag müssten dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen.

Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann und Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sollen ausgenommen sein. Das Gesetz soll bis 31. Dezember 2023 befristet sein und bis dahin alle drei Monate auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden. Hintergründe zum Gesetzentwurf lesen Sie im Tagesspiegel Background.
Bei der Vorstellung des Entwurfs erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Janosch Dahmen, „dass wir eine deutliche Steigerung über 90 Prozent anstreben müssen“. Derzeit sind in Deutschland nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts nur 55,2 Prozent dreimal geimpft. Etwa 65 Prozent der Deutschen befürworten eine allgemeine Impfpflicht.

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Die Impfpflicht soll der Bundestag nach Vorstellung der Initiatoren im März beschließen. „Wir haben klar zum Ausdruck gebracht, dass wir im ersten Quartal zum Abschluss kommen wollen“, sagte der Mitinitiator Dirk Wiese (SPD).

„Wir wollen mit diesem Gesetz den Grundstein für einen besseren Winter legen“, sagte die SPD-Politikerin Dagmar Schmidt bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. „Wir wollen, dass sich der letzte Herbst nicht wiederholt“, hatte Mitinitiator Till Steffen von den Grünen bereits im Januar dem Tagesspiegel gesagt. (Reuters/dpa/epd)

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