zum Hauptinhalt
Urlauber am Strand von La Grande Motte in Südfrankreich

© AFP/Clement Mahoudeau

Urlaub in Europa unter Bedingungen: Bundesregierung will Reisewarnung für 31 Länder aufheben

Ende Juni beginnen in den ersten Bundesländern die Sommerferien. Die Bundesregierung möchte Urlaub in Europa ermöglichen – wenn es Corona-Schutzkonzepte gibt.

Die Bundesregierung will die weltweite Reisewarnung für Touristen ab dem 15. Juni für 31 europäische Staaten aufheben, wenn die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie es zulässt. Neben den 26 Partnerländern Deutschlands in der Europäischen Union gehören dazu das aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.

Das geht aus dem Entwurf für ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Kriterien zur Ermöglichung des innereuropäischen Tourismus“ hervor, der möglicherweise bereits am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte die weltweite Reisewarnung am 17. März ausgesprochen - ein bisher einmaliger Schritt.

Bisher wurden Reisewarnungen nur bei einer Gefahr für Leib und Leben vor allem in Kriegsgebieten wie Syrien oder Afghanistan verhängt. In den vergangenen Wochen wurden mehr als 240.000 wegen gekappter Flug- und Fährverbindungen gestrandete Touristen in einer beispiellosen Aktion nach Deutschland zurückgeholt.

[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen zur Coronavirus-Krise live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Bundesregierung will gemeinsame Kriterien in der EU

Die Aufhebung der Reisewarnung soll nun gerade rechtzeitig vor der Ferienzeit das Startsignal für grenzüberschreitenden Sommerurlaub in Europa geben. Man lasse sich dabei von dem Gedanken leiten, „dass die Wiederbelebung des Tourismus wichtig ist sowohl für Reisende und die deutsche Reisewirtschaft als auch für die wirtschaftliche Stabilität in den jeweiligen Zielländern“, heißt es in dem schon weitgehend abgestimmten Entwurf aus dem Auswärtigen Amt.

Die Reisewarnung soll durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden, die für jedes einzelne Land die Risiken aufzeigen sollen. Um einen möglichst guten Schutz der Touristen vor einer Corona-Infektion zu gewährleisten, will sich die Bundesregierung in der EU für eine Reihe gemeinsamer Kriterien einsetzen.

Unter anderem schlägt sie die Übernahme der Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen durch die anderen europäischen Länder vor. In Deutschland führt eine Überschreitung dieser Grenze zu einer Wiedereinführung von bereits abgeschafften Anti-Corona-Maßnahmen.

Reiseländer sollen Schutzkonzepte vorlegen

Zudem sollen die einzelnen Länder „tragfähige Konzepte“ zur Einhaltung von Abstandsregeln und zur Handhygiene, zum Tragen von Masken, und zur Belüftung und Desinfektion von Räumen entwickeln. Die Schutzkonzepte sollen auch Pläne für den Fall der Erkrankung von Urlaubern enthalten sowie hinreichende Testkapazitäten, Quarantäne- und Behandlungsmöglichkeiten nachweisen.

Touristen an einem Strand nahe der Stadt Kos auf der gleichnamigen griechischen Insel
Touristen an einem Strand nahe der Stadt Kos auf der gleichnamigen griechischen Insel

© dpa/Santi Palacios

Zudem müssten die Empfehlungen der EU-Kommission für die Sicherheit von Passagieren und Personal in Transportmitteln wie Flugzeugen umgesetzt werden, heißt es in dem Papier aus dem Außenministerium.

Die Europäische Kommission soll ein Verfahren zur Bewertung der ergriffenen Schutzmaßnahmen entwickeln, heißt es in dem Papier. Auf dieser Grundlage wollen die zuständigen Bundesministerien dann „einvernehmliche Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen“ aussprechen. Dabei soll das Verhältnis zwischen dem Infektionsrisiko und den ergriffenen Schutzmaßnahmen ebenso bewertet werden wie die regionalen Unterschiede in den einzelnen Ländern. (dpa)

Zur Startseite