zum Hauptinhalt
Die Richter des Bundesverfassungsgericht.

© dapd

Bundesverfassungsgericht: Urteil zur Euro-Rettung erst im September

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Termin für das Urteil zur Euro-Rettung bekannt gegeben. Damit ist klar: Dem Eil-Antrag wird nicht stattgegeben. Eine eingehende Prüfung des Sachverhalts sei in der Kürze der Zeit nicht möglich, so eine Gerichtssprecherin.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich für seine Entscheidung zur Euro-Rettung zwei Monate Zeit. Der Zweite Senat wird erst am 12. September sein Urteil über die Eilanträge gegen die Gesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt verkünden, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die deutschen Zustimmungsgesetze waren am 29. Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Gericht hat sich damit gegen eine schnelle Eilentscheidung innerhalb weniger Wochen entschieden. Die Richter brauchten „mehr Zeit, um eine eingehendere summarische Rechtsprüfung durchführen zu können“, sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm.

Eine Entscheidung innerhalb von zwei bis drei Wochen mit einer reinen Folgenabwägung würde „der herausragenden Bedeutung des Verfahrens nicht Rechnung tragen“, sagte sie. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte in der mündlichen Verhandlung am 10. Juli auf einen raschen Richterspruch gedrängt.

Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen. Diese einstweilige Anordnung würde dann so lange gelten, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat. Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag. (dapd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false