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Bekifft am Steuer?: Heraufsetzung von Cannabis-Grenzwert beschlossen
Nach der Cannabis-Legalisierung kommen Neuregelungen zum Straßenverkehr. Jetzt stehen Toleranzlimits und Sanktionen fest - ähnlich wie beim Alkoholkonsum. Doch es gibt Ausnahmen.
Stand:
Für Autofahrerinnen und Autofahrer kommen neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das für den berauschenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt.
Für Fahranfänger und Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. In Kraft treten sollen die Neuregelungen nach der nun folgenden Gesetzesverkündung, also voraussichtlich noch im Sommer.
Hintergrund der Anpassung des Grenzwertes ist die Teillegalisierung von Cannabis. Seit dem 1. April sind Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei.
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Expertenkommission hatte Heraufsetzung empfohlen
Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.
Auch den neuen Grenzwert hatte eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums empfohlen. Der Wert ist der Kommission zufolge vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Damit sollen nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabis-Konsum „in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte“.
Künftig gilt per Gesetz: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wenn dazu noch Alkohol getrunken wird, riskiert man in der Regel 1000 Euro Buße.
Für Fahranfänger heißt es künftig wie bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld. (dpa, AFP)
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