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Annalena Baerbock (Bundesaußenministerin), im Rahmen eines Besuches beim Internationalen Seegerichtshof in Hamburg.

© imago/photothek/IMAGO/Florian Gaertner

„Vollkommen aus der Zeit gefallen“: Baerbock für parteiübergreifende Entscheidung zu Paragraf 218

Die Frage ist seit Jahren umstritten: Sollen Abtreibungen nicht mehr strafbar sein? Außenministerin Baerbock will der Debatte neuen Schwung geben – und macht einen Vorschlag für den Bundestag.

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Außenministerin Annalena Baerbock plädiert für eine parteiübergreifende Bundestagsentscheidung ohne Fraktionszwang über eine Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Ähnlich wie bei den Themen Sterbehilfe oder Organspende sei dies „keine Frage für Koalitions- oder parteipolitische Scharmützel“, sagte die Grünen-Politikerin in einer Diskussionsveranstaltung der Wochenzeitung „Die Zeit“ in Hamburg. Vielmehr gehe es um „so eine wichtige gesellschaftlich-politische Frage, dass man gruppenübergreifende Anträge macht“.

„Meistens sind das dann auch die besten Debatten im Bundestag, weil man nicht schon weiß: Die Regierung sagt das, die Opposition sagt das. Sondern wirklich jeder Abgeordnete aus seiner Überzeugung dann argumentiert“, begründete Baerbock ihren Vorstoß. Es gehe um die Frage der Selbstbestimmung des eigenen Körpers von Frauen. Die geltende Regelung, dass eine Abtreibung grundsätzlich strafbar sei, sei „vollkommen aus der Zeit gefallen“. Frauen müssten selbst über ihren Körper entscheiden können. Die Frage gehöre nicht mehr ins Strafrecht, sagte Baerbock.

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Die SPD-Fraktion hatte im Juni ein Positionspapier verabschiedet, in dem sie sich für eine Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzt. Die Grünen unterstützen den Vorstoß, aus der Union gibt es heftige Kritik.

Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten.

Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren. Ob es tatsächlich noch in der laufenden Legislaturperiode zu einer Neuregelung kommt, ist unklar. (dpa)

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