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Türkische Flaggen auf einer Wahl-Veranstaltung der türkischen AKP in Hessen im März 2017.

© Boris Roessler/dpa

Update

Vorgezogene Wahlen: Bundesregierung will keinen türkischen Wahlkampf in Deutschland

CDU und SPD sprechen sich entschieden gegen mögliche türkische Wahlveranstaltungen in Deutschland aus. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar.

Von Antje Sirleschtov

Nach der Ankündigung vorgezogener Wahlen in der Türkei formiert sich Widerstand gegen mögliche Wahlkampfauftritte türkischer Spitzenpolitiker in Deutschland. CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer sprach sich dagegen aus, dass der bevorstehende türkische Wahlkampf in Deutschland ausgetragen wird. „Bei anstehenden Wahlen in der Türkei, muss der Wahlkampf dort geführt werden und nicht bei uns in Deutschland“, sagte sie. „Wir wollen in unseren Städten keine innertürkischen Konflikte, die unser Zusammenleben belasten.“

Dieser Ansicht schloss sich die SPD an: „Hier besteht kein Bedürfnis für irgendwelche Auftritte, die letztlich dazu dienen, die parlamentarische Demokratie in der Türkei abzuschaffen", sagte der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. „Herr Erdogan soll Wahlkampf zu Hause machen.“

Der Grünen-Politiker Cem Özdemir forderte von der Bundesregierung klare Vorgaben im Vorfeld der Wahl. „Es wird vermutlich wieder den Versuch geben, diesen Wahlkampf in Deutschland stattfinden zu lassen“, sagte der ehemalige Parteichef am Donnerstag dem Sender SWR. Die Bundesregierung müsse sich daher frühzeitig darauf einstellen.

FDP-Außenpolitiker Alexander Graf Lambsdorff sagte dem Tagesspiegel, dass die Bundesregierung sich gemeinsam mit den europäischen Partnern auf eine einheitliche Linie verständigen müsse. "Wahlkampfauftritte türkischer Minister in Deutschland und der EU müssen untersagt werden", sagte er. Er kritisierte, dass Schwarz-Rot bislang nur schweigend zugesehen habe, "wie Wahlkampfauftritte türkischer Minister für Zwist bei unseren türkischstämmigen Mitbürgern gesorgt haben, anstatt den Kommunen und Ländern beizuspringen." Auch der jüngste Fortschrittsbericht der EU-Kommission zeige, dass angesichts der schwindelerregenden Abwärtsspirale der türkischen Demokratie und Pressefreiheit niemand von freien Wahlen ausgehen könne.

Die Rechtslage bei türkischen Wahlkampfauftritten ist inzwischen eindeutig

Eigentlich erübrigen sich solche Äußerungen inzwischen. Denn die Rechtslage wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf den Streit um das Verfassungsreferendum geändert und ist eindeutig. Wahlkampfauftritte von Amtsträgern aus Nicht-EU-Staaten sind drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihrem Land nun grundsätzlich verboten. Darüber unterrichtete das Auswärtige Amt alle Botschaften in Deutschland bereits am 30. Juni 2017.

Darin heißt es, dass Auftritte ausländischer Amtsträger (dazu zählen Regierungsmitglieder) vor Wahlberechtigten ihres Landes in Deutschland auch außerhalb von Wahlkampfzeiten von der Bundesregierung genehmigt werden müssen. „Die Genehmigung wird grundsätzlich nicht erteilt, wenn der Auftritt in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten vor dem Termin von Wahlen oder Abstimmungen liegt; diese Regelung gilt grundsätzlich nicht für Mitgliedstaaten der Europäischen Union.“

Die Türkei ist kein EU-Mitglied. Der geplante Wahltermin ist in gut zwei Monaten. Damit ist klar: Allen türkischen Regierungsmitgliedern sind Wahlkampfauftritte in Deutschland bis zum anvisierten Wahltermin grundsätzlich verboten.

Was macht Erdogan nun mit diesem Verbot? Akzeptiert er es? Wird er sich wieder lautstark und mit scharfen Worten darüber beschweren? Für den Grünen-Politiker Özdemir ist die Sache klar: „Er (Erdogan) hat ein Interesse daran, dass es zu einer permanenten Eskalation kommt“, sagte er im Deutschlandradio. „Er stilisiert sich gerne in die Opferrolle, um das innenpolitisch zu nutzen und die Opposition unter Druck zu setzen nach dem Motto: 'Seht ihr? Diese westlichen Demokratien lassen mich nicht reden. Jetzt müsst ihr Euch mit mir solidarisieren.'“

Große Konflikte um Auftritte 2017

2017 hatte es im Wahlkampf um ein umstrittenes Verfassungsreferendum erhebliche Konflikte um Auftritte türkischer Politiker in Deutschland gegeben. Einige Kommunen verboten Veranstaltungen unter Verweis auf Sicherheitsbedenken, Erdogan bezeichnete das unter anderem als "Nazi-Methoden". In Deutschland leben rund 1,4 Millionen bei türkischen Wahlen stimmberechtigte türkischstämmige Bürger.

Die Bundesregierung war damals dafür kritisiert worden, dass sie in der Angelegenheit keine politische Grundentscheidung traf, um Behörden vor Ort zu entlasten. Das dürfe sich nicht wiederholen, betonte Özdemir nun im SWR. Es dürfe nicht sein, dass Länder und Kommunen vom Bund "alleingelassen werden". Ein Redeverbot für Erdogan lehnte der Bundestagsabgeordnete allerdings ab. Dies werde dessen Selbstinszenierung als angebliches Opfer stärken.

Wahlen um fast anderthalb Jahre vorgezogen

Der türkische Staatspräsident Erdogan hatte am Mittwoch angekündigt, die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen um fast anderthalb Jahre vorzuziehen, auf den 24. Juni 2018.

Geplant waren die beiden gleichzeitig stattfindenden Wahlen bislang für November 2019. Erdogan nannte als Gründe unter anderem die Situation in den Nachbarländern Irak und Syrien, sowie die Notwendigkeit, wirtschaftspolitische Entscheidungen zu treffen. (Mit dpa, AFP)

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