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Wegen Herbeiführen einer Explosion: Generalbundesanwalt ermittelt gegen aus Belarus freigelassenen Deutschen
Weil er in Belarus einen Sprengstoffanschlag geplant haben soll, wurde Rico Krieger zum Tode verurteilt. Dann kam er beim Gefangenenaustausch frei. Nun ermittelt der Generalbundesanwalt.
Stand:
Rico Krieger wurde in Belarus zum Tode verurteilt, anschließend von Präsident Alexander Lukaschenko begnadigt und ist schließlich im Rahmen des Gefangenenaustauschs zwischen Russland und Belarus, sowie mehreren westlichen Staaten freigekommen. Vorgeworfen wurde ihm in Belarus, dass er einen Sprengstoffanschlag geplant haben soll.
Zurück in Deutschland hat nun der Generalbundesanwalt Ermittlungen gegen den 30-Jährigen aufgenommen. Wie in Belarus lautet der Vorwurf: Herbeiführen einer Sprengstoff-Explosion, hierzulande strafbar gemäß Paragraf 308 des Strafgesetzbuches. Die Generalbundesanwaltschaft bestätigte dem Tagesspiegel das Ermittlungsverfahren. Zuerst hatte die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Verdächtigt wird Krieger, sich für einen Einsatz beim „Kastus-Kalinouski-Regiment“ beworben zu haben. Dabei handelt es sich um eine belarussische Freiwilligentruppe, die in die ukrainischen Streitkräfte eingegliedert ist und Kiew beim Kampf gegen die russische Armee unterstützt. In belarussischer Gefangenschaft hatte Krieger ausgesagt, dass auf seine Bewerbung nicht das Regiment, sondern der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU reagiert habe.
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Vertreter des Nachrichtendienstes hätten ihn gebeten, nach Minsk zu reisen, wo er auf den Kriegseinsatz vorbereitet werden solle. Als er in Belarus angekommen sei, habe man ihn gebeten, Fotos von Militärfahrzeugen und einer Laderampe zu machen. Später sei er in ein Waldstück geschickt worden, wo er einen Rucksack abholen und diesen an Bahngleisen habe platzieren sollen. Er habe den Anweisungen Folge geleistet und sei in der darauffolgenden Nacht festgenommen worden.
Verüben Deutsche im Ausland besonders schwere Straftaten, dazu gehört etwa das Herbeiführen einer Explosion, sind die deutschen Ermittlungsbehörden laut Strafprozessordnung verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen, solange es auch nur einen Anfangsverdacht gibt.
Bei einem umfassenden Gefangenenaustausch wurden am 1. August in Russland und Belarus 16 Menschen freigelassen, die unter anderem wegen ihrer Tätigkeiten als Journalisten, Künstler, Oppositionelle oder Aktivisten in Gefangenschaft geraten waren. Im Gegenzug wurden zehn Personen an Moskau übergeben, darunter der verurteilte „Tiergartenmörder“ Wadim Krassikow und Spione.
Weiterhin ist eine „niedrige zweistellige Anzahl an Personen“ in Russland inhaftiert, die auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. In Belarus befinde sich „eine einstellige Zahl Deutscher“ in Haft, hieß es aus dem Auswärtigen Amt weiter.
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