
© Uli Deck/dpa
Wegen unzureichender Klimapolitik: Umweltverbände klagen erneut gegen Bundesregierung
Erneut reichen die Umweltverbände eine Klimaklage gegen die Regierung ein. Sie fordern die Einhaltung der Klimaziele und weitere Schritte zur CO₂-Reduktion im Verkehr.
Stand:
Die Umweltverbände Greenpeace und Germanwatch reichen eine neue Verfassungsbeschwerde wegen einer aus ihrer Sicht unzureichenden Klimapolitik der Bundesregierung ein. Es gebe über 54.000 Mitklägerinnen und Mitkläger, teilten die Verbände mit. Im Kern geht es vor allem um die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes. Gefordert werden zudem Schritte zur CO2-Reduktion im Verkehr.
Die Bundesregierung verschleppe wirksame und sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen und verletze damit Freiheits- und Gleichheitsrechte, so die Rechtsanwältin der Beschwerdeführenden, Roda Verheyen. „Um unsere Grundrechte zu wahren, müssen Emissionsreduktionen rechtzeitig eingeleitet und umgesetzt werden – die Novelle des Klimaschutzgesetzes erreicht genau das Gegenteil.“
Umstrittene Gesetzesänderungen
Im Frühjahr hatte der Bundestag eine Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Zuvor galt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxidausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.
Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Entscheidend ist, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden. Wenn sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Kritiker bemängeln, die Reform sei eine Aufweichung.
Erfolgreiche Klage 2021
Die Umweltverbände verwiesen auch auf eine erfolgreiche Klage 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hatte im Kern festgestellt: Die Politik muss deutlich mehr tun, damit Klimaziele erreicht werden – und darf einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben.
Trotz des Klima-Beschlusses sei die Bundesregierung nicht auf Kurs, um ihre verbindlichen Klimaziele zu erreichen, kritisieren die Verbände. Die Verfassungsbeschwerde sei eine von drei Beschwerden, die insgesamt fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Beschwerdeführenden gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes einreichten. (dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: