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Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) würde Bundeswehrsoldaten auch gerne im Inland einsetzen.

© Axel Heimken/dpa

Update

Weißbuch zur Sicherheitspolitik: Bundeswehrverband lehnt EU-Ausländer in der Truppe ab

Ursula von der Leyen stellt am Mittwoch das neue Weißbuch zur Zukunft der Bundeswehr vor. Einsätze im Inland bleiben ein Tabu. Dafür denkt die Regierung über Rekruten aus Europa nach.

Von Robert Birnbaum

Wenn Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Mittwoch das neue „Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ vorstellt, dann wird eine nicht ganz kleine Rolle die Frage spielen, was nicht drin steht. Also, zum Beispiel, der Einsatz der Armee im Inneren. Leyen wollte die Gelegenheit nutzen, das alte Herzensanliegen vieler Konservativer in der Union zumindest schon einmal in einem Grundsatzdokument zu verankern. Doch Frank-Walter Steinmeier hat dem Plan einen Riegel vorgeschoben.

Der sozialdemokratische Außenminister setzte durch, dass von einer Grundgesetzänderung keine Rede mehr ist. Es bleibt dabei, dass Soldaten nur „im Rahmen der Amtshilfe“ im Inneren eingesetzt werden dürfen und nur als Hilfskräfte ohne hoheitliche Befugnis. Geblieben ist von den Vorstellungen der Ministerin nur die – auf Urteile des Verfassungsgerichts verweisende – Klarstellung, dass auch „terroristische Großlagen“ ein Grund für die Länder sein können, Soldaten zur Hilfe anzufordern. Außerdem sollen solche Arten von Zusammenarbeit künftig geübt werden. Schon in Kürze ist die erste Übung angesetzt.

Ansonsten bleibt es aber bei Artikel 80a Grundgesetz: Die Streitkräfte dürfen nur im (militärischen) Spannungs- und Verteidigungsfall eingesetzt werden. Auch von der Leyens Plan, den Bundessicherheitsrat zu einer Art Sicherheitskabinett aufzuwerten, findet sich in der 83 Seiten starken Kabinettsvorlage nicht wieder. Das Gremium wird kein Nationaler Sicherheitsrat nach US-Vorbild, sondern bleibt im Kern, was es ist: eine informelle, geheim tagende Ministerrunde, die in erster Linie die Aufgabe hat, über Rüstungsexporte zu entscheiden.

Der Streit über diese institutionellen Fragen hat ein wenig in den Hintergrund treten lassen, was das Weißbuch eigentlich sein soll: eine Standort- und Aufgabenbestimmung der deutschen Sicherheitspolitik. Die ist überfällig geworden, weil das letzte, amtlich noch geltende Weißbuch buchstäblich aus einer anderen Zeit stammt. Als Franz Josef Jung das Dokument 2006 vorstellte, galt der Afghanistan-Einsatz noch als Muster für die Konflikte der Zukunft, Landesverteidigung als eine Sache der Vergangenheit und Russland als „Partner“ der Nato.

Im neuen Weißbuch firmiert Moskau als „Herausforderung“, und der Landes- und Bündnisverteidigung wird wieder eine eigenständige Rolle als gleichberechtigter Aufgabe neben der Krisenintervention zugewiesen – bis hin zu der von Leyen inzwischen eingeleiteten praktischen Konsequenz, dass schweres Gerät wieder aufgestockt statt weiter eingemottet wird. Gleichzeitig schreibt das Weißbuch den Anspruch fest, dass Deutschland zu verstärktem Engagement in den Krisen dieser Welt bereit sei, Führungsrollen inklusive.

Ein ausführliches Kapitel des Weißbuchs widmet sich auch dem Thema Personal. Der Zeitung "taz" zufolge denkt die Bundesregierung über die Öffnung der Bundeswehr für Rekruten aus anderen EU-Staaten nach. "Nicht zuletzt böte die Öffnung der Bundeswehr für Bürgerinnen und Bürger der EU nicht nur ein weitreichendes Integrations- und Regenerationspotenzial für die personelle Robustheit der Bundeswehr", heißt es in dem Strategiepapier. Personal aus anderen EU-Staaten wären zudem ein "starkes Signal für eine europäische Perspektive".

In der Truppe selbst stößt das auf Widerstand. Der Bundeswehrverband, die größte Interessenvertretung der Soldaten, lehnt eine solche Öffnung klar ab. „Die deutsche Staatsangehörigkeit ist für uns elementar und muss es bleiben - wegen des besonderen gegenseitigen Treueverhältnisses von Staat und Soldat und der gesetzlichen Verankerung“, sagte Verbandschef André Wüstner. Die „Bereitschaft, im Zweifel für das zu sterben, was im Kopf und im Herzen ist“, könne nicht kann nicht „für jeden beliebigen Staat oder Arbeitgeber gelten“.

Für die Aufnahme von EU-Ausländern in die Bundeswehr müsste das Soldatengesetz geändert werden, nicht aber das Grundgesetz. (mit dpa)

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