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Politik: Widerstand nur beim Rauchverbot

Bundesrat für Rente mit 67, Mindestlohn für Gebäudereiniger und stärkeren Schutz vor Rückfalltätern

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Berlin - Rente mit 67, weitere Fortschritte beim Mindestlohn, Immobilien-AGs an der Börse – der Bundesrat hat am Freitag ohne große Differenzen einer ganzen Reihe von bundespolitischen Projekten zugestimmt. Seit die große Koalition regiert, ist auf Länderseite die Konfliktbereitschaft deutlich geringer geworden. Und selbst bei Forderungen an die Bundesregierung herrscht in der Länderkammer weitgehende schwarz-rote Einigkeit: Das im Bund geplante Alkoholverbot für Fahranfänger soll nach dem Willen der Ländermehrheit nicht nur während einer zweijährigen Probezeit gelten, sondern allgemein bis zum 21. Lebensjahr.

Die umstrittene Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre wurde vom Bundesrat gebilligt. Damit kann die Regelung in Kraft treten, die für alle Versicherten, die heute 60 Jahre alt oder jünger sind, in Monatsschritten umgesetzt wird. Der Jahrgang 1964 wird dann der erste sein, der mit exakt 67 Jahren die volle Rente bekommt. Der Jahrgang 1947 kann mit 65 Jahren plus einem Monat bei voller Rente mit dem Arbeiten aufhören. Nur wer insgesamt 45 Jahre Beitragsjahre hat, darf auch künftig mit 65 in Rente. Das Ziel aus heutiger Sicht: Kein Beitragssatz über 22 Prozent, ein Rentenniveau nicht unter 43 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) nannte die Lösung vernünftig und gerecht.

Parallel zur Erhöhung des Rentenalters billigte der Bundesrat auch die Initiative „50 plus“, mit der erreicht werden soll, dass mehr ältere Arbeitnehmer überhaupt Jobs haben. Müntefering setzte vor der Länderkammer die Messlatte etwas höher als bisher: Er schlug vor, bis 2010 bei den über 50-Jährigen eine Beschäftigungsquote von 55 Prozent zu erreichen. 1998 habe sie bei 38 Prozent gelegen.

Bei der Einführung von Mindestlöhnen machte der Bundesrat den Weg frei für feste Stundeneinkommen in der Gebäudereinigerbranche. Dort müssen künftig mindestens 7,87 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten gezahlt werden – die Tarifparteien hatten sich zuvor auf diese Höhe verständigt. Damit soll Billigkonkurrenz aus dem Ausland ausgeschaltet werden. Bislang gilt ein Mindestlohn – nach dem so genannten Entsendegesetz – schon für Bauarbeiter, Maler und Dachdecker.

Der Schutz der Bevölkerung vor Rückfalltätern wird erweitert. Zum einen stimmte der Bundesrat zu, dass eine Gesetzeslücke geschlossen wird: Auch in Ostdeutschland vor 1995 verurteilte Sexualtäter können künftig in Sicherungsverwahrung genommen werden. Das war im Einigungsvertrag ausgeschlossen worden. Zudem wird die Führungsaufsicht für freigelassene Straftäter erweitert.

In einem Punkt wollen die Länder allerdings dem Bund entgegentreten: Beim Rauchverbot in Gaststätten soll nicht durch eine Verschärfung der Arbeitsstättenverordnung das Bedienen in Raucherzimmern unmöglich gemacht werden – oder gar die niedersächsische Lösung gekippt werden, nach der auch Speiselokale und nicht nur Eckkneipen sich zu Raucherlokalen erklären können.

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