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Politik: Wie geht es weiter mit der EU?

15,4 Millionen Franzosen haben für 380 Millionen EU-Bürger entschieden: Es wird keine EU-Verfassung geben - zumindest nicht in der vorgesehenen Form. Drei Tage später sagten auch die Niederländer "Nein". Wie geht es weiter mit der EU, in der nun der Vertrag von Nizza in Kraft bleiben wird?(30.05.2005, 14:50 Uhr)

Geht der Ratifizierungsprozess weiter?

Rund vier Prozent der EU-Bürger haben dem Rest der Gemeinschaft den Marsch geblasen: Das Nein der Franzosen macht den kompletten Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung obsolet. Zwar hat der aktuelle Vorsitzende der EU-Regierungschefs, Jean-Claude Juncker, eilig erklärt, dass die Ratifizierung des Dokumentes in den restlichen EU-Staaten fortgeführt werden soll, doch selbst wenn all diese Länder zustimmen, kann die Verfassung nicht wie geplant in Kraft treten. Grund: Bei der Ratifizierung der EU-Verfassung ist Einstimmigkeit aller 25 EU-Länder erforderlich. Da nützt es wenig, dass die bisher neun "Ja"-Sager unter den EU-Staaten, darunter Deutschland, Italien und Spanien, 49 Prozent der EU-Bürger repräsentieren.

Wird in Frankreich ein zweites Mal abgestimmt?

Ein beliebtes Ritual bei gescheiterten Volksabstimmungen ist die Wiederholung derselben. So wurde nach dem "No" der Iren zum Vertrag von Nizza einfach ein zweites Referendum abgehalten. Ähnliches geschah in Dänemark, als dort der Vertrag von Maastricht abgelehnt worden war. Ein zweites Referendum in Frankreich unter Staatspräsident Chirac ist aber sehr unwahrscheinlich, selbst wenn man die Verfassung mit ein paar zusätzlichen Erklärungen an den besonders kritisierten Punkten entschärfen würde. Denkbar ist allenfalls, dass ein neuer französischer Staatschef den Franzosen die EU-Verfassung wieder vorlegt. Die Präsidentschaftswahlen in Frankreich sind für das Jahr 2007 geplant.

Gibt es einen Plan B?

Ein wirklicher Notfallplan existiert nicht. Die Erklärung Nummer 30 in der Schlussakte der EU-Verfassung schreibt lediglich vor, dass sich der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs "nach Ablauf von zwei Jahren nach der Unterzeichnung des Vertrags" (also frühestens Anfang November 2006) mit etwaigen Ratifizierungsproblemen befasst.

Was folgt aus einem Europa ohne Verfassung?

Eigentlich sollte die EU-Verfassung am 1. November 2006 in Kraft treten. Nach dem "Nein" der Franzosen wird daraus nichts. Das bedeutet, dass weiterhin der Vertrag von Nizza gelten wird, der 2000 ausgehandelt worden war, um die Erweiterung der EU zu ermöglichen. Der Vertrag enthält aber im Unterschied zur EU-Verfassung ein enormes "Blockadepotenzial". So genügen im Ministerrat rund 28 Prozent Nein-Stimmen, um eine qualifizierte Mehrheit zu verhindern. In der Verfassung ist dagegen vorgesehen, dass Entscheidungen im Ministerrat mit 55 Prozent der Staaten, die gleichzeitig 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten, möglich sind.

Kann die Verfassung noch geändert oder neu verhandelt werden?

An dem bestehenden Vertrag kann im Grunde nichts mehr geändert werden. Die Regierungskonferenz der 25 EU-Staaten hat im Juni 2004 bereits Änderungen am Entwurf des Konvents vorgenommen. Am 29. Oktober 2004 wurde der Verfassungsentwurf in Rom unterzeichnet. Würde nachträglich nachgebessert, müsste der gesamte Prozess, d.h. Unterzeichnung und Ratifizierung in allen Ländern, neu aufgerollt werden. Denkbar wären unter Umständen einige Zusatzprotokolle zu besonders kritisierten Punkten.

Kann die Verfassung "in Einzelteilen" umgesetzt werden?

Die Verfassung war nur als Gesamtpaket mehrheitsfähig und kann deswegen nur schwer in Einzelteile zerlegt werden. Würde man einzelne Reformen aus der EU-Verfassung herauslösen, wären für die Umsetzung fast immer Änderungen des derzeit gültigen Vertrages von Nizza notwendig. Und das würde einen neuen Ratifizierungsprozess und damit in einigen Saaten auch neue Referenden notwendig machen. Dies gilt zum Beispiel für den größten Kritikpunkt des Nizza-Vertrags, das komplizierte System der Mehrheitsabstimmungen.

Ist das "Non" ein Hinweis auf eine Rückkehr zur Nationalstaatlichkeit?

Das Nein in Frankreich ist nicht zwangsläufig ein Ausdruck einer Renationalisierung; die nationalen Interessen, zum Beispiel in der Agrarpolitik, hat die französische Europapolitik ohnehin nie aus dem Blick verloren. Eher ist das "Non" ein Ausdruck dafür, das die Politik insgesamt ein Akzeptanzproblem hat - auf nationaler und auf Brüsseler Ebene. Viele EU-Bürger könnten sich in ihrem Ohnmachtsgefühl der EU gegenüber bestätigt sehen, wenn jetzt trotz des Votum der Franzosen der Ratifizierungsprozess stur fortgesetzt würde.

Geht die EU-Erweiterung weiter?

Die Basis für die EU-Erweiterung wurde bereits mit dem Vertrag von Nizza gelegt. Grundsätzlich könnte der Erweiterungsprozess auch ohne Verfassung weitergehen. Allerdings sind die Abstimmungsmodalitäten nach Nizza bereits bei 25 EU-Staaten extrem unflexibel. Eine Erweiterung ohne Neuregelung der Abstimmungsregeln im Ministerrat würde die EU deshalb nahezu handlungsunfähig machen. Zudem halten nach dem Nein der Franzosen zumindest konservative Europa-Politiker Beitrittsgespräche mit der Türkei für unmöglich. (tso/Tsp) (hx)

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