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DAS VERSUCHTE VERBOT: Zu viele V-Leute

Es sollte das endgültige Ende der NPD sein: am 30. Januar 2001 reichte die Bundesregierung einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der NPD zu beweisen.

Es sollte das endgültige Ende der NPD sein: am 30. Januar 2001 reichte die Bundesregierung einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der NPD zu beweisen. Zwei Jahre später war der Antrag gescheitert. Nur vier der sieben beteiligten Richter sprachen sich im März 2003 für eine Fortführung des Verbotsverfahrens aus – zu wenig, um die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Die drei für die Einstellung maßgeblichen Richter sahen ein „nicht behebbares Verfahrenshindernis“, weil Bundes- und Landesvorstände der NPD mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt waren - in den Jahren vor dem Verbotsantrag wurden rund 30 von 200 Mitgliedern der NPD-Führungsebene vom Verfassungsschutz besoldet. Besonders kritisierten die Richter, dass auch nach dem Antrag nochSpitzel in den Parteivorständen blieben - „staatliche Einflussnahme“ sei so nicht mehr auszuschließen gewesen. jsch

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