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Das Vivantes Klinikum Neukölln in der Rudower Straße 48 in Berlin-Neukölln, aufgenommen am 5. Juli 2012 für das Fotoessay „Alltag in einem Berliner Krankenhaus“ im Klinikführer 2012.

© Kitty Kleist-Heinrich TSP

Zweifel an Lauterbachs Klinikplänen: Drei Bundesländer lassen Gutachten zu Krankenhausreform erstellen

Mischt sich die Bundesregierung mit ihren Plänen zu sehr in die Sache der Länder ein? Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bitten Experten um ihre Einschätzung.

Stand:

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) an. Die drei Landesregierungen haben dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert.

Krankenhausplanung ist Ländersache.

Klaus Holetschek, CSU-Gesundheitsminister in Bayern

Die Länder wollen wissen, ob durch die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, sagte Holetschek.

Natürlich gebe es eine Verzahnung zwischen Planung der Kliniken und der Vergütung. „Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt“, erklärte der bayerische Gesundheitsminister.

Die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin zielen darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken.

Das Ländergutachten soll der Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger erstellen. Er ist Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Uni Augsburg. (dpa)

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