Brandenburg: 12 500 Euro Strafe wegen Betrugs Beamter des Bündnis’ gegen Rechts verurteilt
Potsdam - Die Verhandlung dauerte nur wenige Minuten: Am Dienstag hat das Amtsgericht Potsdam einen inzwischen suspendierten Landesbeamten vom brandenburgischen Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus zu einer Geldstrafe von insgesamt 12 500 Euro verurteilt. Außerdem muss Udo H.
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Potsdam - Die Verhandlung dauerte nur wenige Minuten: Am Dienstag hat das Amtsgericht Potsdam einen inzwischen suspendierten Landesbeamten vom brandenburgischen Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus zu einer Geldstrafe von insgesamt 12 500 Euro verurteilt. Außerdem muss Udo H. die Prozesskosten tragen. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem 55-jährigen Mann unter anderem Betrug vorgeworfen hatte. Er soll mittels gefälschter Unterlagen rund 2000 Euro gestohlen haben. „Er hat seine Stellung als Amtsträger missbraucht“, sagte die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage. Ihre Behörde hatte deswegen bereits einen Strafbefehl erlassen. Diesen hatte der verheiratete Mann zunächst angefochten – vor Gericht nahm er seinen Einspruch aber zurück. Auf eine Beweisaufnahme wurde deswegen verzichtet.
Udo H. hatte beim Aktionsbündnis unter anderem Demokratiefeste organisiert und im gehobenen Dienst in der Geschäftsstelle gearbeitet. Der Verdacht gegen ihn bezog sich auf insgesamt drei Fälle zwischen Juli 2005 und November 2007. An das Geld soll der Beamte gekommen sein, in dem er im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Aktionsbündnisses auf Zahlscheinen beispielsweise Unterschriften von Vorgesetzten gefälscht habe – und so bei der Landeskasse Bargeld erhielt. In einem Fall gab er demnach als Grund für die Auszahlung an, damit würde das Engagement eines Ehrenamtlers belohnt.
Nach dem Urteil muss sich der bislang nur beurlaubte Beamte bei seinem Arbeitgeber verantworten – dem brandenburgischen Bildungsministerium, an dem das Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus angedockt ist. „Das eingeleitete Disziplinarverfahren wird fortgeführt“, sagte Ministeriumssprecher Stephan Breiding. Die Strafe könne bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen, allerdings sei das genaue Maß noch unklar. Gleichwohl bezeichnete Breiding die Vorwürfe gegen den Beamten als schwerwiegend.
Allerdings: Mehr Handlungsbedarf, etwa beim Schutz vor Missbrauch von öffentlichen Geldern, sieht das Ministerium nicht. „Wir benutzen die gängigen Sicherheitssysteme, wie sie in der Landesregierung allgemein üblich sind“, sagte Breiding. Dazu gehöre bei Entscheidungen über Auszahlungen etwa das Vier-Augen-Prinzip, also die Methode, kritische Tätigkeiten nicht von einer einzelnen Person durchführen zu lassen. Dies aber habe Udo H. mit seinen gefälschten Unterschriften umgangen. Gleichwohl sei der Mann „aufgeflogen“, betonte Breiding, weil jede Zahlung im Ministerium gespeichert werde. Henri Kramer
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