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Brandenburg: 3000 Lehrer können mit mehr rechnen Nach Berliner Urteil: Bis zu 1000 Euro mehr Geld?

Berlin - Auf das Land Berlin kommen voraussichtlich Zusatzkosten in Millionenhöhe zu, falls das Urteil des Landesarbeitsgerichts gegen eine nach dem Alter gestaffelte Bezahlung Bestand hat. Etwa 3000 der rund 5500 angestellten Lehrer könnten eine höhere Eingruppierung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) beanspruchen, schätzt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

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Berlin - Auf das Land Berlin kommen voraussichtlich Zusatzkosten in Millionenhöhe zu, falls das Urteil des Landesarbeitsgerichts gegen eine nach dem Alter gestaffelte Bezahlung Bestand hat. Etwa 3000 der rund 5500 angestellten Lehrer könnten eine höhere Eingruppierung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) beanspruchen, schätzt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. „Wir werden die Betroffenen jetzt informieren“, kündigte die Berliner GEW-Landesvorsitzende Rosi Segelke an. Die Lehrer sollten bereits jetzt einen Antrag beim Arbeitgeber einreichen, da die Ansprüche nur sechs Monate rückwirkend geltend gemacht werden können und bis zum endgültigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts noch einige Zeit vergehen dürfte. Beamte der brandenburgischen Landesverwaltung sind wie berichtet nicht betroffen – Brandenburg hat, wie alle anderen Länder außer Berlin, die Bezahlungsgrundlage lange geändert.

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Hauptpersonalrat der Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen wollen in wenigen Tagen ein Formblatt für Angestellte anbieten. In welchem Ausmaß Verwaltungsbeschäftigte vom Urteil profitieren könnten, ist laut Verdi- Sprecher Andreas Splanemann nicht absehbar. Denn jeder Fall sei „individuell“: Die Differenz zwischen dem jetzigen Gehalt und einer möglichen Aufstockung hänge vom Alter und der Tarifgruppe ab. Laut Splanemann meldeten sich bereits Gewerkschaftsmitglieder mit dem Wunsch nach Formblättern. Weitere Klagen erwartet er dagegen nicht.

Das Landesarbeitsgericht hatte eine Bezahlung nach dem Alter für „diskriminierend“ und unzulässig erklärt (wir berichteten). Geklagt hatte ein 39-jähriger Pflegeheimleiter, der das Gehalt eines 47-Jährigen verlangt. Während er vor dem Arbeitsgericht zunächst unterlag, gewann er nun in zweiter Instanz. Die Richter verwiesen auf das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das die Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund des Alters verbietet. Das Land Berlin will gegen das Urteil Revision einlegen, daher ist es noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger bekam rückwirkend mehr als 10 000 Euro und eine Gehaltserhöhung um mehrere hundert Euro zugesprochen. „Es gibt aber unterschiedlich große Sprünge“, betont Verdi-Sprecher Splanemann. Die Summe könne auch „erheblich geringer“ ausfallen, wenn ein Angestellter einer niedrigen Tarifgruppe angehöre und relativ alt sei (die höchste Gehaltsstufe gibt es in der Regel ab dem 45. bis 47. Lebensjahr). Bei Lehrern hält die GEW in Einzelfällen Gehaltszuwächse von bis zu 1000 Euro für möglich.

Die Fraktionen der FDP und die Grünen im Abgeordnetenhaus sprachen sich für eine Reform des öffentlichen Dienstrechts in Berlin aus. Der Grünen-Haushaltsexperte Oliver Schruoffeneger verlangt sofortige Tarifverhandlungen mit dem Ziel einer „klaren leistungsbezogenen Tarifgestaltung“ statt der Altersabstufung.

Nach BAT werden in Berlin auch viele Angestellte der Krankenhäuser bezahlt. Der Klinikkonzern Vivantes wolle zunächst abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird, so ein Sprecher. Noch gebe es zu viele Unwägbarkeiten. Cay Dobberke

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