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Brandenburg: 3,8 Millionen Euro mehr für Asylbewerber

Brandenburg: Sozialminister setzt Urteil aus Karlsruhe um / Oberhavel hält an dem umstrittenen Gutscheinsystem fest

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Potsdam - Für Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske (SPD) war diese Entscheidung längst überfällig – auch wenn dies dem Land höhere Kosten beschert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Geldbezügen von Asylbewerbern rechnet Baaske mit zusätzlichen Ausgaben von 3,8 Millionen Euro. Denn statt 224 Euro erhält nun jeder Erwachsene 346 Euro monatlich. Die Erhöhung gilt auch rückwirkend, wenn die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind, sagte Baaske. In diesen Fällen müssen 336 Euro gezahlt werden. Im laufenden Jahr fallen in Brandenburg damit rund 1,1 Millionen Euro zusätzlich an, 2013 sind es etwa 2,7 Millionen mehr. Nach Angaben aus dem Ministerium gibt es keine größeren Probleme, die zusätzlichen Kosten im laufenden Haushalt zu erbringen. Allerdings stößt Baaske mit seiner freundlichen Linie gegenüber Asylbewerbern nicht überall im Land auf Begeisterung. Ein Landkreis, der wie alle anderen auch im Auftrag des Landes die Asylbewerber betreut und unterbringt, wehrt sich weiterhin vehement gegen die Vorgaben aus Potsdam. Selbst nach dem Urteil der Karlsruher Richter bleibt Oberhavel-Landrat Karl-Heinz Schröter (SPD) hart und will am umstrittenen Gutschein-System festhalten. In dem Landkreis bekommen Asylbewerber nur 133 in bar und 212 Euro in Wertgutscheinen, mit denen sie nur in bestimmten Läden einkaufen können. 31 Euro werden gar nicht erst ausgezahlt, sondern als Kosten der Heimunterbringung abgezogen.

Schröter steht deshalb seit Jahren in der Kritik – selbst bei seinen Parteifreunden. Flüchtlinge beklagten sich wiederholt über die Diskriminierung und die Stigmatisierung an der Supermarktkasse. In diesem Jahr vergab der Flüchtlingsrat Brandenburg bereits zum dritten Mal den Denkzettel an den Landrat. Schröter sieht sich auch nicht an zwei Beschlüsse des Oberhavel-Kreistages vom vergangenen Jahr gebunden, die ein Ende des Gutscheinsystems gefordert hatte. Auch der Landtag forderte die Auszahlung von Bargeld. Schließlich erteilte Baaske, der das alte System nicht nur diskriminierend, sondern auch zu teuer fand, im Jahr 2011 einen Runderlass, wonach die komplette Umstellung auf Barzahlungen mit dem veralteten Bundesgesetzen vereinbar ist. Die meisten Landkreise nutzten diesen Ermessensspielraum – nur Oberhavel nicht, auch nicht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Demnach verstoßen die bisherigen Leistungen von 224 Euro gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die seit 1993 unveränderten Hilfssätze hob das Gericht in Form einer Übergangsregelung an, die sich an der Berechnung der Leistungen für Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe orientiert.

Baaske zufolge bekommen derzeit etwa 3100 Menschen in Brandenburg Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bislang hat das Land im Haushalt rund 15 Millionen Euro für Leistungen für Asylbewerber einschließlich der Kosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung vorgesehen. Weitere Kosten müssen die Kommunen tragen. Baaske kündigte an, dass das Land den Kommunen so schnell wie möglich die Mehrkosten erstattet und die Erstattungsverordnung so schnell wie möglich anpassen will.

Brandenburgs Sozialminister forderte zudem vom Bund eine stärkere Beteiligung an den Kosten. „Sie dürfen nicht allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden“, sagte Baaske. „Die Flüchtlingszahlen und damit die Kosten werden in den kommenden Jahren noch weiter steigen. Hier muss der Bund einen Teil der Verantwortung übernehmen.“ Deutschland müsse Asylbewerbern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. „Das sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not fliehen müssen. Allein die humanitären Gründe verpflichten uns, ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen. Allein aus humanitären Gründen müssen wir ihnen in angemessener Art und Weise in ihrer Not helfen“, sagte der Minister.

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