Nach Urteil zu DDR-Altanschließern: Abwasserbeiträge könnten sich erhöhen
Potsdam - Der Brandenburger Landesverbandswassertag befürchtet große finanzielle Probleme nach dem überraschenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu sogenannten Altanschließern. Das Land müsse sich an den finanziellen Lasten beteiligen, sagte Geschäftsführer Turgut Pencereci am Freitag in Potsdam.
Stand:
Potsdam - Der Brandenburger Landesverbandswassertag befürchtet große finanzielle Probleme nach dem überraschenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu sogenannten Altanschließern. Das Land müsse sich an den finanziellen Lasten beteiligen, sagte Geschäftsführer Turgut Pencereci am Freitag in Potsdam.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende vergangenen Jahres Beitragsforderungen für Anschlüsse aus DDR-Zeiten und den 1990er-Jahren für unwirksam erklärt, weil die Verjährungsfrist abgelaufen war. 34 Verfassungsbeschwerden von Cottbuser Grundstückseigentümern war stattgegeben worden. Betroffen sind in Brandenburg mehr als 100 000 Bürger.
Nach einer ersten Befragung des Landeswasserverbandstages müssen 145 Millionen Euro an Grundstückseigentümer gehen, die zu Unrecht zahlen mussten, aber Widerspruch eingelegt hatten. Insgesamt wurden nach den Angaben seit 1991 Beiträge von rund 1,3 Milliarden Euro für Schmutzwasserentsorgung gefordert, unter anderem für die Modernisierung der Anlagen. Weniger als die Hälfte der Summe betraf sogenannte Altanschließer. Einige Verbände haben bereits Gelder an erste Betroffene überwiesen.
Pencereci befürchtet, dass langfristig die Kosten für Grundstücksbenutzer und Mieter enorm steigen. Für Rückzahlungen müssten die Verbände in der Regel Kredite aufnehmen. „Wir erwarten, dass sich das Land in irgendeiner Art und Weise beteiligt“, betonte er. Für Juni sei ein Gespräch mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) angekündigt. Woidke hatte zuletzt eine Kostenbeteiligung des Landes mit dem Argument abgelehnt, dass die Fehlpraxis allein „kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit“ gewesen sei, das Land also an ihr keinen Anteil hatte. Dabei ging nach PNN-Recherchen diese Praxis maßgeblich auf Entscheidungen von Landesregierung und Landtag zurück.
„Die Gerichtsentscheidung hat uns ins Mark getroffen“, sagte der Geschäftsführer des Brandenburger Städte- und Gemeindebundes, Karl-Ludwig Böttcher. Sie lasse viele Frage offen. Auch bei Neuanschließern sei offenbar der Eindruck entstanden, es gebe keine rechtliche Verpflichtung für die von ihnen geforderten Summen. „Wie soll die künftige Versorgung aufrechterhalten werden, wenn Beiträge in dieser Höhe zurückgezahlt werden müssen“, kritisierte er.
Der Landeswasserverbandstag hat 54 Mitglieder und besteht seit 1992. Im Land arbeiten rund 240 Kläranlagen und 400 Wasserwerke. Sie reinigen im Jahr rund 220 Millionen Kubikmeter Schmutzwasser. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Schmutzwasseranfall von 90 Kubikmeter zahlt nach Verbandsangaben durchschnittlich 370 Euro im Jahr. 98,7 Prozent der Brandenburger sind an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen, 86,7 Prozent an Kläranlagen. dpa
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: