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Brandenburg: Alleingang

Die Uckermark will die Umsetzung der Hartz-Reformen in eigene Hand nehmen und nicht mit der Eberswalder Agentur für Arbeit kooperieren

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Die Uckermark will die Umsetzung der Hartz-Reformen in eigene Hand nehmen und nicht mit der Eberswalder Agentur für Arbeit kooperieren Prenzlau - Der Landkreis Uckermark will die Umsetzung der Hartz-Reformen in die eigene Hand nehmen. Eine Kooperation mit der Eberswalder Agentur für Arbeit lehnt er ab. „Wir wollen den Antrag stellen, sowohl die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II als auch die Vermittlung der Empfänger in neue Job für unsere Region komplett zu übernehmen“, sagt Uckermark-Landrat Klemens Schmitz (SPD) am Dienstag in Prenzlau. Für immerhin 12000 Menschen aus der Region wäre dann nicht mehr die Arbeitsagentur, sondern die Kreisverwaltung Ansprechpartner in Sachen Arbeitslosengeld und Arbeitsvermittlung. Die vom Gesetzgeber favorisierte Variante von Arbeitsgemeinschaften zwischen Kreisen und Arbeitsagenturen lehnt Schmitz ab. „Diese Konstrukte sind problematisch. Zum einen verfügen die Arbeitsgemeinschaften über keine eigene Rechtsfähigkeit. Die Mitbestimmung der Kreise in diesen Arbeitsgemeinschaften ist nicht geklärt, auch die Haftungs- und Regressfragen für möglicherweise fehlerhafte Entscheidungen sind offen“, sagt Schmitz. Bei ihrem geplanten Alleingang beruft sich die Uckermark auf das so genannte Optionsmodell, das die Bundesregierung im Zuge der Hartz-Reform den Kommunen und Kreisen offen gelassen hat. Danach können bundesweit bis zu 69 Landkreise die Einführung des Arbeitslosengeldes II in einer zunächst auf sechs Jahre befristeten Testphase allein umsetzen. Im Land Brandenburg können sich vier Kreise dafür bewerben. Dazu gehört dann jedoch nicht nur die Auszahlung des Arbeitslosengeldes, sondern auch die Vermittlung der Betroffenen in neue Jobs. Die bislang ohnehin den Kreisen obliegende soziale Betreuung dieser Menschen würde ebenfalls bei den Kreisen bleiben. Um diese Aufgabe zu schultern, muss im Landkreis Uckermark eine neue Behörde mit bis zu 255 Mitarbeitern aufgebaut werden. „In Frage kommen dafür Mitarbeiter des Sozialamtes und der bisherigen Wohngeldstellen. Es wird aber auch Neueinstellungen geben müssen“, sagt Schmitz. Wünschenswert wäre die Übernahme von Personal der Arbeitsagenturen. Denn dadurch erhielte der Kreis das nötige Know-how für die Vermittlungstätigkeit. Die Eberswalder Arbeits-Agentur-Chefin Anne Katrin Bohle sieht sich hingegen kaum in der Lage, Personal abzugeben. Die Mitarbeiter, die nicht mehr für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II für Betroffene in der Uckermark benötigt würden, fänden genug Arbeit im Barnim, der ebenfalls zum Bereich der Agentur gehört, sagt sie. Denn mit der Hartz-Reform werden nicht nur die Zahlungen der jetzigen gehaltsorientierten Arbeitslosenhilfe auf den Festbetrag Arbeitslosengeld II umgestellt. „Hartz-Reform bedeutet auch eine deutlich verstärkte Betreuung und Vermittlertätigkeit durch unsere Agentur“, sagt Bohle. War bislang ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur für 500 Arbeitslose zuständig, wird der Schlüssel künftig bei 1 zu 75 für jugendliche Arbeitslose und 1 zu 150 für arbeitslose Erwachsene liegen. Die Agentur-Chefin macht keinen Hehl daraus, dass sie die Entscheidung der Uckermark, die noch durch den Kreistag bestätigt werden muss, nicht glücklich findet. „Ich bin der Meinung, dass das Modell der Arbeitsgemeinschaft nach wie vor das erfolgversprechendste ist“, sagt sie. Nur auf diese Weise ließen sich Know-how und Kompetenzen der Arbeits- und Sozialverwaltungen miteinander verbinden. Mit der Arbeitsvermittlung übernehme der Kreis nun eine Aufgabe, für die er überhaupt keine Erfahrung habe. Zu den Vorteilen, die die Uckermark in dem Optionsmodell sieht, gehört nicht zuletzt die Jobsicherung und -schaffung für viele Verwaltungsangestellte, ohne dass der Kreis dafür in die eigene Tasche greifen muss. „Die Personalkosten werden überwiegend vom Bund getragen“, sagt Schmitz. Bis zu 11,7 Millionen Euro werden dadurch zusätzlich in die Uckermark-Kreiskasse gelangen.

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