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Laufen in Brandenburg bisher ohne Verjährungsfrist: Forderungen an die Altanschließer.

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Wasseranschlüsse in Brandenburg: Altanschließer: Ministerium räumt Gesetzeslücke ein

Potsdam reagiert auf ein Karlsruher Urteil: Wasseranschlussbeiträge sollen nicht mehr Jahrzehnte später verlangt werden können. Das Land gesteht eigene Regelungslücke ein.

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Potsdam - Das märkische Innenministerium hat Lücken im eigenen Kommunalabgabengesetz eingeräumt und einen Änderungsentwurf bis Ende April angekündigt. Damit reagiere das Land auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche. Die Richter erklärten eine Bestimmung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes für nichtig, nach der unter bestimmten Umständen Wasseranschluss-Beiträge praktisch unbegrenzt im Nachhinein erhoben werden konnten. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit. Geklagt hatte ein Hausbesitzer aus dem Freistaat, der eine 1992 errichtetes Dachgeschoss zwölf Jahre später einen Kanalbeitrag zahlen sollte.

Diese Entscheidung sei auf Brandenburg und die Altanschließer-Problematik nicht eins zu eins übertragbar, stellte Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb am Donnerstag im Fachausschuss des Landtages fest. Jedoch habe das Urteil für Brandenburg einen gewissen Handlungsbedarf aufgezeigt.

Eigentümer von Grundstücken, die bereits vor dem 3. Oktober 1990 an öffentliche Wasser- und Abwasseranlagen angeschlossen waren, sollen nachträglich für Anlagen zahlen, die nach diesem Stichdatum gebaut wurden. Es wurde jedoch keine Verjährungsfrist verankert. Vielmehr hatte das Land bestimmt, dass die Verjährung erst einsetzt, wenn Abwasserverbände rechtskonforme Satzungen erlassen haben.

Die CDU-Landtagsfraktion hingegen sieht das Urteil auf Brandenburg übertragbar. Hier würden Verjährungsfristen gar nicht erst anfangen zu laufen. Die Bürger dürften nicht den Eindruck gewinnen, "dass der Staat jederzeit Recht habe, in die Geldbörsen der Brandenburger zu greifen, nur weil Kommunen über 20 Jahre lang keine rechtswirksamen Satzungen auf den Weg gebracht haben", sagte der kommunalpolitische Sprecher Henryk Wichmann. Der Bürger dürfe nicht der Dumme sein, erklärte FDP-Ausschussmitglied Hans-Peter Goetz.

Ausschussvorsitzende Britta Stark (SPD) stellte letztlich fest, dass die Karlsruher Entscheidung dem Land jetzt eine Grundlage gebe, auf der Brandenburg eine solche Verjährungsfrist erlassen kann, ohne dass das Land finanziell in Regress genommen werde. (dpa)

Georg-Stefan Russew, dpa

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