Brandenburg: Angeklagten im XY-Prozess drohen lange Haftstrafen
Nach eineinhalbjähriger Verhandlung in Neuruppin fallen in dieser Woche Urteile gegen sieben Männer
Neuruppin - „Preußisch-Palermo“, lautete noch die harmloseste Schlagzeile für die Zustände in Neuruppin. „Im Würgegriff der Mafia“, „Sumpf aus Korruption und Erpressung“ oder gar „Das ostdeutsche Sizilien“ ließen erschreckende Zustände in der Geburtsstadt Fontanes und Schinkels vermuten. Gekrönt wurden die Spekulationen aber durch den Namen der vermeintlich alle Geschicke im Ort bestimmenden Gruppe: „XY-Bande“. Die beiden Buchstaben prangten auf den Kennzeichen der teuren Autos, womit die 15 bis 20 Männer ihr Netzwerk nach innen und außen demonstrierten. Polizei und Landeskriminalamt führten ihre fünfjährigen Ermittlungen unter dem Namen „XY-Bande“ – und auch der am Dienstag oder Donnerstag nach eineinhalbjähriger Dauer zu Ende gehende Prozess vor dem Landgericht Neuruppin ging so in die Chroniken ein. Die Hauptangeklagten müssen sich auf Freiheitsstrafen zwischen zehn und 14 Jahren einstellen.
Die Hauptvorwürfe gegen die verbliebenen sieben von ursprünglich neun angeklagten Bandenmitgliedern lassen sich kurz zusammenfassen: intensiver Handel mit Kokain, illegales Glücksspiel in Spielotheken, Bestechung von städtischen Beamten und eines Polizisten. Fraglich ist, ob das Gericht eine Strafe wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung aussprechen wird. Obwohl fast 140 Zeugen in diesem bisher größten Brandenburger Verfahren um Organisierte Kriminalität gehört wurden, konnten nur wenige Beweise für diesen Anklagepunkt gefunden werden. Die Angeklagten stellten ihr Zusammenwirken als die „Pflege alter Kinder- und Jugendbekanntschaften“ dar. Mit dem illegalen Verkauf von Kokain in Neuruppin und Umgebung machten sie aber einen Gewinn von mehr als einer Million Euro. Die Rauschgiftgeschäfte gaben sie weitestgehend zu. Allerdings ließ der Prozess tatsächlich eine Ähnlichkeit mit Mafia-Methoden erkennen. Der mutmaßliche Rädelsführer der Bande, Olaf K., saß als CDU-Stadtverordneter im Finanzausschuss des Parlaments. Hier zog er viele Fäden und konnte so auch den einstigen Chef des städtischen Grundstücksamtes bestechen. Dieser flog auf und wurde wegen Bestechlichkeit und Untreue zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt.
Auch der Streifenpolizist Uwe N., der von einem Kleindealer der Bande Kokain erhielt, wurde zu eineinhalb Jahren auf Bewährung wegen Drogenbesitzes und Verrats des Dienstgeheimnisses verurteilt. Er hatte die Bande vor einer Razzia gewarnt und die Polizei-Informantin in der Bande enttarnt. Der Dealer rächte sich an der Zeugin, schlug und bedrohte sie.
Aufgeflogen war die Bande durch ein Versäumnis, das für die richtige Mafia eher untypisch ist. Sie vergaß ein früheres Mitglied im Knast und zahlte nicht das vereinbarte Schweige-Geld von 30 000 Euro. Der enttäuschte Häftling, der eine lange Strafe wegen Drogenhandels absitzen musste, plauderte plötzlich gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Er verpfiff seine Kumpels, um als Kronzeuge die eigene Haft zu verkürzen. Bei seinem Auftritt glich der Gerichtssaal einem Hochsicherheitstrakt, fürchtete er doch um sein Leben.