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Brandenburg: Anklage gegen 16-jährigen Afghanen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Glöwen/Neuruppin - Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat Anklage gegen einen 16-jährigen Flüchtling aus Afghanistan wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung erhoben. Das sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann auf Anfrage den PNN.

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Glöwen/Neuruppin - Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat Anklage gegen einen 16-jährigen Flüchtling aus Afghanistan wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung erhoben. Das sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann auf Anfrage den PNN. In Glöwen, einem Ortsteil der Gemeinde Plattenburg in der Prignitz, soll er Mitte Januar einen neun und einen elf Jahre alten Jungen sexuell missbraucht beziehungsweise sexuell genötigt haben. Das Amtsgericht Perleberg, wo das Jugendschöffengericht den Fall verhandeln soll, hat noch nicht über die Zulassung der Anklage entschieden.

Zugleich hat die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung von Untersuchungshaft zurückgezogen. Wie berichtet wollte die Anklagebehörde den minderjährigen Tatverdächtigen ursprünglich wegen ihrer Ansicht nach drohender Wiederholungsgefahr in einer geschlossenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche – etwa im uckermärkischen Frostenwalde – unterbringen, doch das Amtsgericht Perleberg hatte das abgelehnt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Ende Januar Haftbefehl bei demselben Gericht beantragt. Das hatte dem Antrag stattgegeben, den Haftbefehl aber zugleich außer Vollzug gesetzt. Das Gericht war der Ansicht, dass bestimmte Auflagen ausreichen, um eine Wiederholung zu verhindern. Der 16-Jährige muss sich jeden Tag – auch am Wochenende – bei der Polizei melden und darf keinen Kontakt zu Jungen haben, die jünger als 15 Jahre sind.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen diese Entscheidung erneut Beschwerde eingelegt, aber auch das Landgericht Neuruppin hielt die Auflagen für ausreichend. Dann hat die Staatsanwaltschaft Ende Februar einen entsprechenden Antrag beim Oberlandesgericht gestellt. Weil sich die drei Taten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ereignet haben sollen, sah die Staatsanwaltschaft Wiederholungsgefahr. Die Anklage und auch der Umstand, dass der Jugendliche sich – wie auferlegt – stets bei der Polizei meldete und auch sonst keine Straftaten bekannt wurden, führten nun dazu, dass die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde zurückzog. Der 16-Jährige ist mit seinen Eltern inzwischen andernorts in der Prignitz untergebracht. Nach einem Monat habe sich gezeigt, dass die vom Gericht verhängten Auflagen offenbar Wirkung gezeigt haben, sagte Lehmann. Die Staatsanwaltschaft will zum Schutz der Opfer und des minderjährigen Tatverdächtigen keine näheren Angaben zum genauen Tathergang machen, verweist aber angesichts einiger falscher Medienberichte darauf, dass es sich nicht um Vergewaltigungen handele.

Der Fall hatte politischen Wirbel ausgelöst – nicht nur, weil keine Untersuchungshaft angeordnet worden war, sondern weil die NPD und rechte Kameradschaften kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe in Glöwen Proteste gegen Flüchtlinge organisierten. A. Fröhlich

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