Brandenburg: Anklage wegen Missbrauchs eines Schülers
Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Lehrer und Geistlichen erhoben, der im August 2013 vom Unterricht an der Nelson-Mandela- Schule suspendiert worden war. Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch und schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in 55 Fällen, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.
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Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Lehrer und Geistlichen erhoben, der im August 2013 vom Unterricht an der Nelson-Mandela- Schule suspendiert worden war. Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch und schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in 55 Fällen, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Bei dem Opfer handelt es sich um einen ehemaligen Schüler.
Nach Informationen dieser Zeitung war der Junge zu Beginn der Übergriffe, die sich über rund zwei Jahre erstreckt haben sollen, elf Jahre alt. Sowohl seine Geschwister als auch die Kinder des mutmaßlichen Täters besuchten die staatliche Internationale Mandela-Schule. Öffentlich geworden war der Missbrauch nach einer Anzeige der Familie und einer Selbstanzeige des Lehrers am 9. August. Der Schulleiter hatte sich danach an die Elternschaft gewandt und betont, dass sich „die Vorfälle nach unserer Kenntnis vollständig im privaten Bereich der beiden Familien ereignet“ haben, also nicht in der Schule.
Bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe hatte der Beschuldigte eine kleine freikirchliche Gemeinde in Berlin geleitet. Zuvor war er als Geistlicher in England aktiv. Seinen Wechsel nach Berlin hatte er im Jahr 2009 auf der Homepage seiner Kirche damit begründet, dass er seinen Glauben in die Welt tragen wolle. In seiner Berliner Gemeinde trägt der Beschuldigte keine Verantwortung mehr. Die Gemeinde selbst zeigte sich „zutiefst schockiert und betrübt“ über die Vorkommnisse. Der Lehrer hatte bei seiner Einstellung im Land Berlin ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgewiesen. So verlangen es die Vorschriften seit Bekanntwerden immer neuer Fälle von sexuellem Missbrauch im Rahmen von Jugendeinrichtungen, Schulen und Vereinen. Da gegen den Pädagogen nichts vorlag, durfte er die Arbeit im Grundschulbereich aufnehmen.Susanne Vieth-Entus
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