Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung in den Vordergrund. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig.
Alle Artikel in „Brandenburg“ vom 13.04.2003
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KOMMENTAR Eine Familie mit drei Kindern aus dem Kirchenasyl zu holen – das entscheidet kein Polizeichef eigenmächtig. Nicht einmal in Brandenburg.
Nach Protesten gegen Bruch des Kirchenasyls lenkt Landrat ein. Innenministerium war über Vorgang informiert
Weit weg von der Stadt: Berliner Abgeordnete besuchten Jugendeinrichtungen in der Uckermark