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Die Große Koalition will eine Novelle der Bauordnung verabschieden. Die Neuerungen: Der Bauantrag schließt künftig alle anderen Genehmigungen ein, auch Naturschutz und Denkmalschutz-Bescheide.

„Um einen nistenden Hornissenschwarm zu bekämpfen, müssen Sie einen Antrag beim Landesumweltamt stellen!“, diese Geschichte erzählt Professor Alexander von Brünneck, ein Spezialist für Recht in Brandenburg an der Viadrina in Frankfurt/Oder.

Brandenburg hat 198 eigene Förderprogramme, die kaum jemand überblickt, Töpfe von Bund und EU sind noch nicht mitgerechnet. Der Druck der knappen Kassen führt dazu, dass man die Förderstrukturen gründlich straffen will.

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