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Brandenburg: Atomgesetz: Brandenburg will mitklagen

Potsdam/Berlin – Brandenburg will im Ernstfall mit gegen die vom Bund geplante Laufzeitenverlängerung für Atomkraftwerke (Akw) klagen. Das Land will sich an einer Verfassungsklage, die die Bundesverbände von SPD und Grünen und mehrere Bundesländer planen, beteiligen, sagte Gerlinde Krahnert, die stellvertretende Regierungssprecherin, am Freitag.

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Potsdam/Berlin – Brandenburg will im Ernstfall mit gegen die vom Bund geplante Laufzeitenverlängerung für Atomkraftwerke (Akw) klagen. Das Land will sich an einer Verfassungsklage, die die Bundesverbände von SPD und Grünen und mehrere Bundesländer planen, beteiligen, sagte Gerlinde Krahnert, die stellvertretende Regierungssprecherin, am Freitag. „Unsere Zielrichtung ist es, die Beteiligung der Bundesländer an dem Gesetz zu erreichen“, erklärte sie. Hintergrund ist der Versuch des Bundes, das Atomgesetz unter Ausschluss des Bundesrats, wo die Regierungskoalition keine Stimmenmehrheit hat, zu beschließen. Gleichzeitig sind laut Gesetz jedoch die Bundesländer für die Aufsicht der Atomkraftwerke zuständig.

Eine Klage kann aber erst eingereicht werden, wenn Bundespräsident Christian Wulff (CDU) dem Gesetz tatsächlich zustimmt, erklärte Ronald Pienkny, Sprecher des brandenburgischen Justizministeriums. Abzuwarten bleibe außerdem die Bundesratssitzung am 17. Dezember: Wenn die Länderkammer dann, wie zuvor bereits der Rechtsausschuss, von einer Zustimmungspflicht für das Gesetz ausgeht, müsste zunächst der Vermittlungsausschuss angerufen werden.

Beim Treffen der Umweltminister aller Länder kam gestern indes kein Konsens zum weiteren Vorgehen gegenüber dem umstrittenen Energiekonzept des Bundes zustande. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Die Linke) bedauerte dies. Sie befürchte durch die in dem Regierungskonzept vorgesehenen Akw-Laufzeitenverlängerungen Nachteile für Erzeuger und Anbieter von klimaverträglichem Strom. „Durch die Laufzeitverlängerung werden bundesweit bereits getätigte Investitionen von cirka sechs Milliarden Euro in ihrer Wirtschaftlichkeit gefährdet und geplante Investitionen in ähnlicher Höhe in Frage gestellt“, so die Ministerin. Sie forderte außerdem die stärkere finanzielle Beteiligung der Akw-Betreiber an den Milliarden-Kosten für die Endlagerung von Atommüll.

Neben Brandenburg haben unter anderem Berlin, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bremen sowie die Bundesverbände von SPD und den Grünen eine Verfassungsklage gegen die Atomgesetz-Novelle angekündigt. Wie aus Fraktionskreisen verlautete, wenden sich SPD und Grüne insbesondere gegen die fehlende Zustimmung des Bundesrats zu den Atomgesetzen, gegen die vermeintliche Senkung von Sicherheitsstandards sowie die noch nicht geklärte Frage der Endlagerung. Das letzte Atomkraftwerk Brandenburgs in Rheinsberg wurde 1990 abgeschaltet. JaHa/dapd

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