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Brandenburg: Auch Beamte sollen Leistung zeigen

Rot-Rot reformiert Besoldung der Landesdiener und bereinigt ein Jahr vor der Landtagswahl Konflikte mit den Gewerkschaften

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Potsdam - Die 37 000 Beamten in Brandenburg sollen künftig stärker nach Leistung bezahlt werden. Zudem werden die Pensionsaltersgrenze anhoben und die Laufbahnregelungen flexibilisiert. Dazu brachte die Landesregierung auf ihrer Kabinettssitzung am gestrigen Dienstag ein entsprechendes Gesetzespaket auf den Weg. Demnach wird die Besoldung künftig stärker nach der erbrachten Leistung und Erfahrungsgewinn statt wie bisher nach der Zahl der Dienstjahre ausgerichtet. Die Landesregierung setzt damit auch ein höchstrichterliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2011 gegen Altersdiskriminierung um. Dazu werden die Besoldungsgruppen, die jeweils im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst erreicht werden können, um eine Stufe nach oben geöffnet. Die Änderungen gelten auch für Berufsrichter. „Leistung soll sich künftig stärker lohnen“, sagte Innenminister Dietmar Woidke (SPD). Die Landesregierung habe das Laufbahnrecht entbürokratisiert und neue Anreize für Mitarbeiter geschaffen.

Als Gebot der Fairness bezeichnete Woidke die Anhebung der Pensionsaltersgrenzen. Hintergrund ist die Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. „Die Bevölkerung hat kein Verständnis dafür, wenn Arbeitnehmer schon jetzt schrittweise länger arbeiten müssen, bei den Beamten aber alles beim Alten bleibt“, sagte Woidke. In den Jahren 2014 bis 2029 soll die Altersgrenze nun auch für Beamte stufenweise auf 67 Jahre ansteigen. Allerdings wird die Regelung für Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte, die als höher belastet gelten, abgefedert. Sie erreichen das Pensionsalter bislang mit 60 Jahren, Polizisten im mittleren Vollzugsdienst können nun mit 62 Jahren in Pension gehen, im gehobenen Dienst mit 64 Jahren, doch hier kann bei Tätigkeiten im Wechselschichtdienst und in Spezialeinheiten die Dienstzeit um zwei Jahre verkürzt werden. Im gehobenen Dienst gibt es den Ruhestand mit 65 Jahren.

Auch die Beamtenversorgung soll nach dem Beschluss des Kabinetts reformiert werden. Ab 2015 gibt es keine Extra-Aufschläge mehr für Verheiratete, dafür wird der Kinderzuschlag aufgestockt. Wir glauben, dass wir mittlerweile in einer Gesellschaft leben, wo nicht das Ausschlaggebende für eine Familie der Status des Verheiratetseins ist“, sagte Finanzminister Helmuth Markov (Linke).

Bislang gibt es für verheiratete Beamte einen Aufschlag von monatlich knapp 110 Euro bis zur Besoldungsgruppe A8 und in den Stufen darüber 115 Euro. Das fällt nun weg. Die Hälfte des bisherigen Ehezuschlags wird ab 2015 bei allen Beamten, ob verheiratet, in Partnerschaft ohne Trauschein oder Single, monatlich auf den Sold draufgeschlagen. Mit der anderen Hälfte wird der Kinderzuschlag erhöht. Statt bisher rund 99 Euro für das erste und zweite Kind sollen es 140 Euro pro Monat zusätzlich zum staatlichen Kindergeld sein. Für das dritte und jedes weitere Kind sind es statt bisher 307 dann 310 Euro.

Zusätzliche Kosten entstehen durch das Reformpaket, das noch vom Landtag abgesegnet werden muss, nach Aussagen von Finanzminister Markov nicht. Alle Mehrausgaben seien bereits im Doppelhaushalt 2013/14 eingeplant worden. Die Neuregelungen sind auch das Ergebnis der Verhandlungen mit den Gewerkschaften über die Beamtenbesoldung. Mit dem Gesetzespaket will die rot-rote Landesregierung ein Jahr vor der Landtagswahl bisherige Konflikte mit den Gewerkschaften bereinigen und Proteste verhindern. Die Beamten sollen – nach einem Ende Juni von der Regierung den Gewerkschaften vorgelegten Angebot – rückwirkend zum 1. Juli mehr Geld erhalten. Lediglich der Beamtenbund lehnt das Angebot bislang ab, entscheidet darüber aber erst im August.

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