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„Auf Augenhöhe mit den jüdischen Gemeinden“: Gesetzesentwurf zum Brandenburger Antisemitismusbeauftragten soll geändert werden
In der Anhörung zum geplanten Gesetz zur Schaffung eines Antisemitismusbeauftragten waren Vertreter der jüdischen Gemeinden Brandenburgs geladen. Sie forderten ein Mitspracherecht.
Stand:
„Ich will Ihnen unsere volle Solidarität mit dem Staat Israel und seinen Menschen versichern“, sagte Daniel Keller (SPD). „Ich kann für alle Mitglieder dieses Gremiums sprechen, wenn ich sage, dass wir den Angriff der Hamas verabscheuen und verurteilen.“ Der Vorsitzende des Hauptausschusses des Brandenburger Landtags eröffnete die Sitzung seines Gremiums am Mittwoch staatstragend.
Vor ihm im Saal saßen die Vertreter der jüdischen Gemeinden Brandenburgs. Sie waren als Experten zu einer Anhörung über das Gesetz zur Schaffung eines Antisemitismusbeauftragten geladen – ein Vorgang, um den es in der Vergangenheit einigen Ärger gegeben hatte.
Vor allem die jüdischen Gemeinden hatten auf ein Mitspracherecht bei der Besetzung des Postens gedrungen. Und auch eine Ausschreibung war gefordert worden, nachdem in Potsdam bereits ausgekungelt zu sein schien, dass nach der von der SPD besetzten Polizeibeauftragten und der von der CDU nominierten Beauftragten für die Aufarbeitung der kommunistischen Gewaltherrschaft nun die Grünen an der Reihe gewesen wären. Selbst der Name der Geschäftsführerin der F.C. Flick-Stiftung, Susanne Krause-Hinrichs, kursierte bereits.
Doch bevor es zur Anhörung der Experten kam, gab es noch eine kleine Besonderheit: Ud Joffe, Vorsitzender der Synagogengemeinde Potsdam und Vertreter des „Landesverbands West“ der jüdischen Gemeinden, war von der AfD als Sachverständiger benannt worden. Doch am Saalmikrophon machte er klar: „Ich werde nicht als Sachverständiger der AfD auftreten“, sagte Joffe. „Heute werde ich ganz interessiert einfach zuhören.“ Seine Position zum neuen Gesetz werde er zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen, sagte er.
Ich möchte, dass hier nicht die Parteiinteressen vorherrschen, sondern der gesunde Menschenverstand.
Arkadij Schwarz, Landesverband der jüdischen Gemeinden
Inhaltlich waren die Positionen der Experten schnell klar. Das Gesetz wurde von allen Beteiligten begrüßt. Der frühere Verfassungsrichter, Professor Matthias Dombert, und Arkadij Schwarz vom Landesverband der jüdischen Gemeinden machten deutlich, dass ein Antisemitismusbeauftragter das Vertrauen der jüdischen Gemeinden benötige. „Ich möchte, dass hier nicht die Parteiinteressen vorherrschen, sondern der gesunde Menschenverstand“, sagte Schwarz.
Polizeirabbiner gefordert
Landesrabbiner Ariel Kirzon berichtete, dass nach den Terrorangriffen auf Israel auch Jüdinnen und Juden in Brandenburg Angst um das Leben ihrer Kinder und um die eigene Zukunft hätten. Umso dankbarer sei man für die im Land zum Ausdruck gebrachte Solidarität. Der Antisemitismusbeauftragte solle den Jüdinnen und Juden im Land als Ansprechpartner dienen. Das setze auch ein kulturelles Verständnis für die Herkunftsländer der Gemeindeglieder und die Religion voraus. „Es darf nicht das Parteibuch im Vordergrund stehen, sondern es muss eine Person benannt werden, die auf Augenhöhe mit den Gemeinden steht.“
Nötig wäre aus Sicht von Kirzon auch die Etablierung eines Polizeirabbiners, der angehende Polizisten in Brandenburg in Bezug auf Antisemitismus schulen soll. Auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, nannte es „extrem sinnvoll und wichtig“, eine Ausschreibung zu machen. Den Vorschlag der Linken, wonach sich der neue Beauftragte auch mit dem Thema Antiziganismus beschäftigen sollte, wiesen Klein und die Vertreterin des jüdischen Forums für Demokratie und gegen Antisemitismus, Nikoline Hansen, indes zurück. Dies sei schon wegen der Menge der anliegenden Arbeit nicht leistbar.
Schließlich war es der Ausschussvorsitzende, Daniel Keller, der deutlich machte, dass es wohl noch einige Veränderungen am Gesetzesentwurf geben werde. „Die Mitwirkung der jüdischen Gemeinden in der Personalauswahl erscheint mir mehr als angeraten“, sagte Keller. Bei verschiedenen anderen Landesbeauftragten, etwa der Datenschutzbeauftragten, habe es zudem Ausschreibungen gegeben. „Ich persönlich stehe deswegen dem Thema sehr offen gegenüber, das durch eine Ausschreibung zu lösen.“
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